Das Oberlandesgericht Rostock hat im Rechtsstreit zwischen AfD-Landtagsabgeordneten und Kreisverbänden der Linken entschieden, dass zwei vorinstanzliche Urteile zugunsten der AfD abgeändert werden müssen. Zum einen dürften die beiden betroffenen Kreisverbände nicht mehr verbreiten oder äußern, dass AfD-Abgeordnete in einer Landtagsitzung im April 2025 das Zittern des an Parkinson erkrankten Linken-Abgeordneten Dirk Bruhn imitiert hätten, urteilte der Senat heute in einem Berufungsverfahren. Auch Äußerungen, AfD-Abgeordnete seien „politische und menschliche Arschlöcher“ dürften nicht wiederholt werden, da sie eine Beleidigung darstellten.
Der Richter betonte zwar in seiner Urteilsbegründung, dass Bruhn das Nachäffen in der damaligen Situation so empfunden haben könne. Es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass dies eine Fehlinterpretation oder ein Wahrnehmungsfehler gewesen sei. Im Gegenzug sei aber auch nicht feststellbar, dass das Imitieren des Zitterns nicht stattgefunden habe. Die Beweislast liege somit bei dem, der die Vorwürfe erhoben habe. Bruhn hatte konkret die AfD-Parlamentarier Thore Stein und Enrico Schult beschuldigt, die dies stets aber zurückwiesen.
Nicht jeder Beschimpfung erlaubt
Die von Bruhn geäußerte und von den Linken-Kreisverbänden Rostock und Vorpommern-Rügen im Internet aus einer Pressemitteilung der Linken übernommene beziehungsweise verbreitete Bezeichnung „politische und menschliche Arschlöcher“ stellt nach Auffassung des Oberlandesgerichts eine Beleidigung, Schmähung und rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes dar. Auch wenn die Grenzen für Politiker im Diskurs weiterzuziehen seien, sei nicht jede Beschimpfung erlaubt, so der Richter.
Schult, der stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion ist, zeigte sich zufrieden: „Die Urteile des OLG Rostock sind für mich eine Genugtuung, weil hierdurch unwahre Behauptungen, mit denen ich persönlich angegriffen wurde und meine charakterliche Integrität beschädigt werden sollte, untersagt werden.“ Ähnlich äußerte sich Stein: „Kein Abgeordneter, auch der anderen Fraktionen oder das Landtagspräsidium haben das behauptete Verhalten im Landtag registriert, was zwangsläufig hätte passieren müssen, wenn die Vorwürfe zugetroffen hätten.“
Beim Landgericht Stralsund war die Klage der AfD-Abgeordneten im vorigen Jahr zurückgewiesen worden. Am Landgericht Rostock hatten sie teilweise Erfolg. Das jetzt ergangene Berufungsurteil ist noch nicht rechtskräftig. Es sieht bei Zuwiderhandlung ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Haft von bis zu sechs Monaten vor.