Die im Fall Fabian wegen Mordverdachts inhaftierte Beschuldigte muss weiter in Untersuchungshaft bleiben. Das Landgericht Rostock hat eine Beschwerde des Anwalts der Frau abgewiesen. "Das Vorbringen der Beschuldigten rechtfertigt nach Auffassung der zuständigen Beschwerdekammer keine andere Entscheidung", teilte das Gericht am Freitag mit. Es lägen nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen die Voraussetzungen zum Vollzug des ergangenen Haftbefehls weiterhin vor.
Der Anwalt der Beschuldigten hatte Beschwerde eingereicht, nachdem schon das Amtsgericht Rostock einen Antrag auf Haftentlassung abgelehnt hatte. Er hatte seinen Haftprüfungsantrag unter anderem damit begründet, dass den Haftgründen nur Indizien zugrunde lägen.
Erneute Beschwerde möglich
Nach Aussage einer Sprecherin des Landgerichts könnte der Anwalt nun erneut Beschwerde einlegen, die dann vom Oberlandesgericht Rostock (OLG) geprüft werden müsste. Der Deutschen Presse-Agentur sagte der Anwalt, er müsse die jüngste Entscheidung erst prüfen und werde dann mit seiner Mandantin beraten, ob er erneut Beschwerde einlegt.
Der aus Güstrow stammende achtjährige Fabian verschwand am 10. Oktober. Seine Leiche wurde vier Tage später am Ufer eines Tümpels südlich von Güstrow gefunden. Die Beschuldigte war am 6. November unter dringendem Mordverdacht in einem Dorf in der Nähe von Güstrow verhaftet worden. Ihr Auto wurde sichergestellt. Nach früherer Aussage ihres Anwalts hat seine Mandantin die Tat als Zeugin abgestritten und sich als Beschuldigte nicht zur Sache geäußert.
Jüngst hatte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gesagt, dass nach derzeitigem Stand frühestens im März kommenden Jahres mit einem Abschluss der Ermittlungen gerechnet werde.