Sicherheitsbehörden Sichtbare Tätowierungen bei Polizei im Norden kein Tabu mehr

Für Polizisten in Schleswig-Holstein gelten künftig lockerere Regeln für Tätowierungen. (Symbolbild) Foto: Christian Charisius/d
Für Polizisten in Schleswig-Holstein gelten künftig lockerere Regeln für Tätowierungen. (Symbolbild) Foto
© Christian Charisius/dpa
An Tattoos scheiden sich die Geister. Bei der Polizei im Norden durften sie bisher nicht sichtbar sein. Das wird nun ein wenig lockerer. Aber es gibt weiter klare Grenzen.

Polizisten in Schleswig dürfen künftig Tätowierungen eingeschränkt auch sichtbar tragen. Verboten bleiben weiterhin unter anderem sexistische, menschenverachtende, gewaltnahe oder aggressive Darstellungen, teilte Innenministerin Magdalena Finke (CDU) mit.

Unzulässig bleiben grundsätzlich auch sichtbare Tätowierungen an Kopf, Hals, Händen und Handgelenken. Erlaubt sind den Angaben zufolge an diesen Stellen künftig aber Ausläufer, etwa eines Arm-Tattoos, das sich geringfügig auf das Handgelenk erstreckt. Auf Antrag können außerdem unauffällige Tätowierungen an Händen und am Kopf genehmigt werden.

Bei der Frage, ob der Inhalt der Tätowierung im Einzelfall eine Abdeckung im Dienst erfordert, liefern neue innerdienstliche Regelungen Orientierung. Die neue Landesverordnung gilt vom 1. Januar 2026 an.

"Die bisherigen Vorgaben sind schon ein wenig in die Jahre gekommen und nicht mehr zeitgemäß", erklärte Finke. "Seit geraumer Zeit gehören beispielsweise Tätowierungen zum alltäglichen Erscheinungsbild in unserer Gesellschaft und sind nichts Ungewöhnliches mehr." Man entspreche mit der Lockerung der Vorschriften auch dem Wunsch vieler Polizeibeamtinnen und -beamten.

dpa