Tierseuche Backhaus mahnt nach Vogelgrippe-Fall zu besonderer Vorsicht

Nach dem Nachweis der Vogelgrippe in zwei Mastbetrieben für Wassergeflügel mussten 5.000 Enten und über 3.000 Gänse getötet werd
Nach dem Nachweis der Vogelgrippe in zwei Mastbetrieben für Wassergeflügel mussten 5.000 Enten und über 3.000 Gänse getötet werden. (Symbolbild) Foto
© Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa
Mehr als 8.000 Tiere mussten nach dem Vogelgrippe-Ausbruch im Landkreis Rostock getötet werden. Für Agrarminister Backhaus ein Signal, die Schutzvorschriften in anderen Betrieben exakt einzuhalten.

Angesicht des Vogelgrippe-Ausbruchs in zwei Geflügelbetrieben in Zarnewanz im Landkreis Rostock hat Agrarminister Till Backhaus Geflügelhalter im Land zur konsequenten Einhaltung der erforderlichen Schutzvorkehrungen ermahnt. Für alle Betriebe und privaten Halter gelte jetzt höchste Aufmerksamkeit, um eine mögliche Einschleppung der Tierseuche zu verhindern, sagte der SPD-Politiker. 

Der Kontakt von Nutztieren zu Wildvögeln als den Trägern des gefürchteten Virus müsse in jedem Fall verhindert werden. Geflügel dürfe daher keinen Zugang zu Oberflächengewässern haben. Futter, Tränken und Einstreu müssten für Wildvögel unzugänglich sein. Mitarbeiter seien gehalten, Stall- und Betriebshygiene streng einzuhalten, Straßen- und Stallkleidung strikt zu trennen, sagte Backhaus. Die Gesundheit der Nutztiere müsse besonders aufmerksam beobachtet werden, bei plötzlichen Tierverlusten seien Tierärzte heranzuziehen und das zuständige Veterinäramt zu informieren. 

Schutzzone um Seuchengebiet

"Nur durch konsequente Maßnahmen und die Mithilfe aller Geflügelhalter können wir die Ausbreitung der Geflügelpest verhindern und unsere Bestände schützen", betonte der Minister. Im Umkreis des aktuellen Seuchengeschehens wurde eine Schutz- und eine erweiterte Überwachungszone eingerichtet. Dort gelten spezielle Vorsichtsmaßnahmen. 

Betroffen sind zwei Betriebe mit insgesamt etwa 5.000 Enten, gut 3.200 Gänsen und 200 Hühnern, die alle vorsorglich getötet werden mussten. Bei einigen Tieren war nach Angaben des Landkreises eine Infektion mit dem hochansteckenden Virus-Subtyp H5N1 nachgewiesen worden. "Mir ist bewusst, dass ein solcher Ausbruch für die betroffenen Betriebe eine enorme wirtschaftliche Belastung ist", sagte Backhaus. Er verwies darauf, dass die Tierseuchenkasse Entschädigungen zahlt und auch Kosten, die bei der Tötung und Verwertung der Tiere entstehen, erstattet.

Vogelgrippe inzwischen ganzjährig zu beobachten

Das Friedrich-Loeffler-Institut schätzte das Risiko des Eintrags, der Aus- und Weiterverbreitung des hochansteckenden Virentyps H5N1 in wildlebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands zuletzt als moderat ein. Die Vogelgrippe trat in MV - bedingt durch den Vogelzug - lange vor allem in der kalten Jahreszeit auf, mittlerweile ist sie aber ganzjährig zu beobachten. Laut Tierseucheninformationssystem waren 2024 in MV 36 Fälle von Geflügelpest registriert worden, im laufenden Jahr bislang sieben, wobei sowohl Haustierbestände als auch Wildvögel in die Statistik eingehen.

dpa