Ein Tanztrainer ist wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen vor dem Landgericht Bremen zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann während seiner Tätigkeit als Trainer in einer Bremerhavener Tanzschule von 2009 bis 2022 an Jungen sexuelle Handlungen ausführte und solche an sich vornehmen ließ. Sie verurteilte den Deutschen wegen sexuellen Missbrauchs und schweren sexuellen Missbrauchs in zahlreichen Fällen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Revision ist möglich.
Das Strafmaß wurde öffentlich verkündet, die Begründung erfolgte hinter verschlossenen Türen. Dies geschehe auf Antrag der Opfer und des Angeklagten, sagte die Vorsitzende Richterin. Denn in der Urteilsbegründung müsse die Kammer genau erklären, um welche Handlungen es gehe. Damit würden Umstände aus der Intimsphäre der Opfer bekannt, es bestehe die Gefahr einer Stigmatisierung. Zum Schutz der Geschädigten und auch des Angeklagten werde die Öffentlichkeit daher ausgeschlossen, so die Richterin.
Der 35-Jährige sitzt in Untersuchungshaft. Zur Zahl der Opfer sagte die Richterin im Beisein der Öffentlichkeit nichts. Es gehe um Missbrauch an Kindern und Schutzbefohlenen sowie Jugendlichen. In einer Mitteilung des Gerichts war mit Verweis auf die Anklage von vier minderjährigen Opfern die Rede.
Tiktok-Star erstattete Anzeige
Der Fall sorgte auch deshalb für Aufsehen, weil eines der mutmaßlichen Opfer der Profitänzer und Tiktok-Star Avemoves ist, der aus Bremerhaven kommt. In einem Youtube-Video vom April 2025 berichtete er erstmals vom jahrelangen Missbrauch durch seinen deutschen Tanzlehrer.
Die Taten hätten begonnen, als er zehn Jahre alt war. Über lange Zeit habe er sich den Missbrauch nicht eingestehen wollen, habe Ängste und Depressionen gehabt. Als er erfahren habe, dass er möglicherweise nicht das einzige Opfer gewesen sei, habe er sich zur Anzeige entschlossen.
Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen
Kurz nach dem Start des Prozesses wurde die Öffentlichkeit aus dem Gerichtssaal verbannt. Alle Verhandlungstage fanden unter Ausschluss des Publikums statt, auch die Plädoyers wurden hinter verschlossenen Türen gehalten. Sowohl die Verteidigung als auch die mutmaßlichen Opfer hatten einen entsprechenden Antrag gestellt, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das Gericht gab dem statt, weil die mutmaßlichen Opfer bei den Taten minderjährig gewesen und ihre Interessen dadurch schutzwürdig seien.
Auch sei der Angeklagte bei den mutmaßlichen Taten teilweise selbst noch Heranwachsender gewesen. Ein Teil der angeklagten Fälle soll er im Alter von 18 bis 21 Jahren begangen haben. Dadurch gelte auch für ihn ein besonderer Schutz, hatte die Richterin begründet.