Nach tagelangem Schweigen hat sich Bremens Regierungschef Andreas Bovenschulte (SPD) erstmals zur Krise des Senats geäußert. "Ich habe sowohl Kathrin Moosdorf als auch Kristina Vogt als integre Persönlichkeiten kennengelernt", sagte der Bürgermeister dem Regionalmagazin "buten un binnen". Und: "Unabhängig davon war es sicher ein Fehler, die Versetzung der Staatsräte in den einstweiligen Ruhestand so zu kommunizieren, wie sie es getan haben."
Welchen Verdacht die Staatsanwaltschaft hat
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Untreue. Sie will klären, ob Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt bei der Entlassung ihres ehemaligen Staatsrats im Jahr 2023 gegen das Beamtenrecht verstoßen haben könnte. Die heikle Frage ist: Hat die Senatorin den Beamten mit einer vorgeschobenen Begründung in den Ruhestand geschickt, damit er ein hohes Ruhegehalt erhält? Vogts Anwalt weist die Vorwürfe zurück.
Anspruch auf das Geld haben Staatsräte nur, wenn die Behörde ihnen nach mindestens zwei Jahren im Amt kündigt. Wer früher oder auf eigenen Wunsch aus dem Dienst ausscheidet, bekommt kein Ruhegehalt.
Der Fall erinnert an die Affäre im Umweltressort. Die ehemalige Umweltsenatorin Kathrin Moosdorf (Grüne) trat Anfang Oktober zurück, nachdem es Kritik an der Entlassung ihrer Staatsrätin gegeben hatte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt ebenfalls wegen des Verdachts der Untreue. In beiden Fällen gilt die Unschuldsvermutung.
Senatorin muss Rede und Antwort stehen
Die Opposition geht von einem systematischen Fehlverhalten aus und fordert lückenlose Aufklärung. Auch Bürgermeister Bovenschulte erwartet, dass sich die Wirtschaftssenatorin erklärt: "Es ist deshalb gut, dass Kristina Vogt die Gelegenheit hat, im Haushalts- und Finanzausschuss noch einmal ihre Sicht der Dinge öffentlich darzulegen." Der Ausschuss tagt am 7. November.