Ewigkeitschemikalie PFAS Bewährungsstrafen für illegale Entsorgung von Löschschaum

Im Prozess um die illegale Entsorgung von Löschschaum am Niederrhein hat das Amtsgericht Krefeld zwei Angeklagte zu Bewährungsst
Im Prozess um die illegale Entsorgung von Löschschaum am Niederrhein hat das Amtsgericht Krefeld zwei Angeklagte zu Bewährungsstrafen verurteilt. (Archivbild) Foto
© Martin Höke/dpa
Es geht um Löschmittel, die die sogenannte Ewigkeitschemikalie PFAS enthalten. Große Mengen sollen am Niederrhein nicht ordnungsgemäß entsorgt worden sein. In Krefeld ging ein Prozess zu Ende.

Im Prozess um dem Umweltskandal mit giftigem Löschschaum am Niederrhein sind der Firmenchef und ein Mitarbeiter eines Entsorgungsunternehmens zu Bewährungsstrafe verurteilt worden. Zudem ordnete das Amtsgericht Krefeld beim 67-jährigen Firmenchef die Einziehung des Tatertrags in Höhe von knapp 260.000 Euro an. Bei dem 49-jährigen Mitarbeiter sind es mehr als 30.000 Euro, die eingezogen werden sollen.

Die beiden Angeklagten hatten im Prozess zugegeben, dass sie innerhalb von vier Jahren ohne die nötige Genehmigung tonnenweise PFAS-haltige Löschmittel aus Feuerlöschern illegal angenommen und nur zur Hälfte sachgerecht verwertet hatten. Den Rest der giftigen Löschschäume soll nach ihren Angaben ein Fahrer einer Müllfirma gegen Bezahlung entsorgt haben.

Der Firmenchef und sein Mitarbeiter sind zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren wegen unerlaubten Umgangs, Lagerung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen sowie der Gewässer- und Bodenverunreinigung verurteilt worden. Sie dürfen außerdem drei Jahre lang nicht in der Feuerlöschbranche arbeiten. Der 35-jährige Sohn des Firmenchefs wurde hingegen freigesprochen. Er habe mit den Geschäften nichts zu tun gehabt, erklärte der Richter.

Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen gefordert

Das Schöffengericht folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft nach Haftstrafen nicht. Sie hatte für die beiden Angeklagte jeweils Haftstrafen von zwei Jahren und sechs Monaten und ein dreijähriges Berufsverbot gefordert. Die Verteidiger hatten hingegen bewährungsfähige Strafen beantragt. Das Urteil des Amtsgerichtes Krefeld ist noch nicht rechtskräftig. 

Lkw-Fahrer verweigert Zeugenaussage

Der als Zeuge geladene Lkw-Fahrer, der einen Teil der Löschmittel entsorgt haben soll, verweigerte die Aussage, weil gegen ihn ermittelt werde. Er wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe Mitte Dezember von seinem Arbeitgeber freigestellt, der interne Ermittlungen gestartet haben soll. Nach Aussagen der beiden Angeklagten soll der Lkw-Fahrer rund 130 Tonnen abgefahren haben. 

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Brisanter Scheunenfund

In einer Scheune in Viersen hatten Ermittler im Juni 2024 rund 25 Tonnen Feuerlöscher und 40 Tonnen Löschmittel mit der "Ewigkeitschemikalie" PFAS entdeckt. Nach Angaben der Ermittler wurden zwischen 2020 und 2024 rund 208 Tonnen des Materials eingesammelt – für die Hälfte davon fehlten jedoch die Entsorgungsnachweise. Bei Bodenproben am Firmensitz und an einer Scheune sind laut Staatsanwaltschaft die Grenzwerte für PFAS erheblich überschritten, eine Gefährdung des Grundwassers sei festgestellt worden.

dpa

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