Geflügelpest Kreisweite Stallpflicht wegen Geflügelpest in Wesel

Geflügelpest - im Kreis Wesel gilt jetzt eine kreisweite Stallpflicht (Archivfoto) Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa
Geflügelpest - im Kreis Wesel gilt jetzt eine kreisweite Stallpflicht (Archivfoto) Foto
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Der Kreis Wesel ist dank seiner zahlreichen Feuchtgebiete ein beliebter Rastort für Zugvögel. Bei mehreren tot gefunden Tieren besteht Geflügelpest-Verdacht. Nun gilt eine Stallpflicht.

Wegen der starken Ausbreitung der Geflügelpest hat der Kreis Wesel eine kreisweite Stallpflicht angeordnet. Betroffen seien knapp 3.000 Betriebe oder andere Haltungen mit rund 600.000 Tieren, teilte der Kreis mit. Erfahrungsgemäß müsse mit mindestens drei Monaten Dauer gerechnet werden. 

Die Tiere müssen in der Zeit in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen gehalten werden. Auch Geflügelschauen oder -märkte sind verboten. 

Zuvor waren im Kreisgebiet etliche tote Wildvögel gefunden worden. Bei mindestens sechs davon sei im Labor ein Geflügelpest-Verdacht diagnostiziert worden. Die Fälle würden derzeit vom zuständigen Friedrich-Loeffler-Institut abgeklärt.

Kreis Wesel beliebtes Rastgebiet für Zugvögel 

Der Kreis Wesel ist mit seinen Flüssen, Wasserflächen und Feuchtgebieten ein bedeutendes Rast- und Durchzugsgebiet für wildlebende Wasservögel. Weite Flächen des Kreises werden regelmäßig und in den kommenden Wochen zunehmend vor allem von hier rastenden Wildgänsen genutzt und auch überflogen, heißt es in der Mitteilung. 

Es sei sicher zu erwarten, dass ein Großteil der noch nicht vorliegenden Untersuchungsergebnisse ebenfalls positiv sein, also den Geflügelpestverdacht bestätigen werde.

Im Weseler Nachbarkreis Kleve waren wegen eines bestätigten Geflügelpestausbruchs bereits knapp 19.000 Tiere getötet worden. Dort gelten seit dem 25. Oktober eine Schutzzone von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit zehn Kilometern Radius um den betroffenen Betrieb mit Stallpflicht und weiteren Auflagen.

dpa