Eine Polizistin ist bei einer Verkehrskontrolle im Januar 2026 in Krefeld von einem Auto 14 Meter mitgeschleift und am Kopf verletzt worden. Ein knappes halbes Jahr später ist der 20-jährige Fahrer des Wagens jetzt zu einer Jugendhaftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden.
Die Jugendkammer des Landgerichts Krefeld folgte in ihrem Urteil nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Sie hatte wegen versuchten Totschlags fünf Jahre Jugendhaft gefordert. Für die Richter war ein Tötungsvorsatz nicht erkennbar, sagte eine Gerichtssprecherin nach der Urteilsverkündung.
Der Angeklagte wurde von den Richtern wegen gefährlicher Körperverletzung, Verkehrsgefährdung, Unfallflucht und Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Der Verteidiger hielt zuvor eine zwölfmonatige Bewährungsstrafe für ausreichend. Das Urteil gegen den jungen Mann, der bereits zuvor wegen Fahrens ohne Führerschein verwarnt wurde, ist laut Gerichtssprecherin nicht rechtskräftig.
Ausgangspunkt der Verkehrskontrolle waren Zeugenhinweise, dass mehrere Personen mit ihren Fahrzeugen auf einem Supermarkt-Parkplatz driften. Die Überprüfung durch die Beamten hatte ergeben, dass die Kennzeichen an dem Auto des 20-Jährigen wegen Diebstahls zur Fahndung ausgeschrieben waren.
Nach früheren Polizeiangaben soll der junge Mann ins Auto gestiegen sein, um zu fliehen. Die 24-jährige Polizistin wollte dies verhindern. Sie beugte sich in das Auto und versuchte den Zündschlüssel zu ziehen. Das gelang ihr nicht. Der Beschuldigte sei losgefahren, habe beschleunigt und die Beamtin mehrere Meter mitgeschleift. Sie stürzte aus dem Fahrzeug und erlitt Kopfverletzungen.