Kündigung nach Kirchenaustritt: EuGH entscheidet über kirchliches Arbeitsrecht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Dienstag (09.00 Uhr) über eine Frage des kirchlichen Arbeitsrechts. Das deutsche Bundesarbeitsgericht fragte die europäischen Richterinnen und Richter, ob die Caritas einer Mitarbeiterin kündigen darf, weil sie aus der katholischen Kirche austrat. Bei der Beratungsstelle arbeiten auch andere Menschen, die nicht der katholischen Kirche angehören - aber Mitglieder der evangelischen Kirche sind. (Az. C-258/24)