Alles auf Anfang: Ein mutmaßlicher Auftragsmord im Rockermilieu beschäftigt von Mittwoch an abermals das Kölner Landgericht. Der angeklagte 29-Jährige, der die Täter zu der Tat angestiftet haben soll, war bereits im Mai 2024 schuldig gesprochen und zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Bundesverfassungsgericht hob die zu diesem Zeitpunkt schon rechtskräftige Entscheidung im August 2025 aber überraschend auf.
Die Karlsruher Richter sahen den Grundsatz des fairen Verfahrens verletzt. Sie bemängelten, das Kölner Landgericht sei in dem alten Strafprozess einer von dem Angeklagten beantragten Vernehmung eines mutmaßlichen, sich im Ausland befindenden Entlastungszeugen nicht nachgekommen. Nun geht es in dem neuen Strafprozess erneut um die Hintergründe des brutalen Vorfalls, der sich am Pfingstsamstag im Jahr 2023 vor einem Fitnessstudio ereignet hatte.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeklagten 29-Jährigen vor, zwei Männer damit beauftragt zu haben, ein ehemaliges Mitglied der Rocker "Hells Angels" zu töten. Der Türke hatte den Anklagevorwurf im alten Prozess vehement bestritten. Das Gericht hatte seine Einlassung aber als "wenig plausibel" gewertet. So habe der Angeklagte zahlreiche Telefonkontakte zu den beiden Haupttätern im Vorfeld der Tat nur unzureichend erklären können.
"Öffentlich ausgeführte Hinrichtung"
Die beiden Täter sollen einen 35-jährigen Bekannten zunächst in ein Gespräch verwickelt haben. Von hinten habe dann einer der beiden dem Opfer mit einer Pistole in den Kopf und Rücken geschossen. Der 35-Jährige starb noch am Tatort. Dessen Lebensgefährtin konnte lebensgefährlich verletzt in einen Park fliehen, wo ihr in einem Biergarten ein Kellner mit einer Serviette die stark blutende Halswunde zudrückte. Die Frau überlebte nach einer Not-Operation.
Die beiden Täter sollen sich nach den Schüssen ins Ausland abgesetzt haben. Im später aufgehobenen Urteil hieß es, die Tat sei eine "öffentlich ausgeführte Hinrichtung" gewesen. Ein Motiv für den Mordauftrag hatte das Gericht nicht eindeutig feststellen können. Möglicherweise hätten aber Unstimmigkeiten unter den ehemaligen Rockern über eine in Rede stehende Neugründung einer "Hells Angels"-Gruppierung in Köln zu dem mutmaßlichen Mordauftrag geführt.
Für den nun anberaumten neuen Strafprozess hat das Landgericht zunächst zwölf Verhandlungstage bis Ende Februar 2026 terminiert. Der Angeklagte sitzt nach Angaben des Gerichts in Untersuchungshaft. Deshalb wird auch mit seinem Erscheinen am ersten Tag des neuen Strafprozesses gerechnet.