Im Fall der Schadenersatz-Sammelklage der Verbraucherzentrale Hessen gegen den Stromhändler Stromio ist eine außergerichtliche Einigung gescheitert. Eine Zustimmung zu den Vergleichsangeboten von Stromio sei nicht möglich gewesen, teilte der Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen, Philipp Wendt, mit. In der Folge werde das Oberlandesgericht (OLG) Hamm am 28. Mai 2026 eine Entscheidung verkünden. Diesen Termin hatte ein Gerichtssprecher bereits im April genannt, falls keine Einigung zustande kommen sollte.
Stromio habe für die über 4.600 Geschädigten, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hätten, zuletzt nur pauschal 220 Euro angeboten, so Wendt. Nach Schätzungen der Verbraucherschützer dürfte der tatsächliche Schaden aber bei durchschnittlich 350 Euro liegen. Zum anderen habe Stromio formale Hürden für die Schadensregulierung aufgebaut, die nicht hinnehmbar seien.
Die Verbraucherzentrale hatte den Energiediscounter 2022 in der Sammelklage auf Schadenersatz verklagt (Az. 2 MK 1/22), nachdem Stromio Ende 2021 alle seine Lieferverträge gekündigt hatte. Branchenkenner gingen damals davon aus, dass bundesweit mehrere hunderttausend Kunden von den Kündigungen betroffen waren.
Stromio hatte die Vorwürfe in der Vergangenheit zurückgewiesen und die Kündigungen mit unvorhersehbaren "Preisexplosionen an den europäischen Energiehandelsplätzen" im Vorfeld des russischen Angriffs auf die Ukraine begründet.