Lange lieferte der Stromdiscounter Stromio günstigen Strom. Doch im Dezember 2021 sah er sich plötzlich nicht mehr in der Lage dazu und kündigte sämtliche Verträge seiner Kunden, außerordentlich. Der Ärger war groß: Unzählige Haushalte landeten beim Grundversorger in der sogenannten Ersatzversorgung, mussten dadurch erheblich höhere Strompreise zahlen. Dabei hatten die Kunden in der Regel eine Preisgarantie von Stromio.
Allein der Grundversorger für Hamburg und Berlin, Vattenfall, musste nach eigenen Angaben 74.000 Stromio-Kunden übernehmen. Insgesamt sind nach Schätzungen von Verbraucherschützern Hunderttausende betroffen gewesen.
Damals waren die Großhandelspreise für Gas – und in Folge auch für Strom – drastisch gestiegen. Grund waren Lieferprobleme durch die Erholung der Konjunktur nach der Coronakrise. Wer neue Verträge schloss, zahlte erheblich mehr als Kunden mit laufenden Verträgen: Nach Schätzungen geht es um etwa 300 Euro pro Kunden. Die Muttergesellschaft von Stromio, Universal Utility International, hatte 2021 für etwaige Schadenersatzansprüche aus gekündigten Strom- und Gasverträgen über 27,2 Millionen Euro zurückgestellt.
Letzte Chance: Bis Mittwoch der Sammelklage anschließen
Einige der Gekündigten klagten auf Schadenersatz, manche einigten sich in Vergleichen. Inzwischen sind mögliche Ansprüche verjährt, neue Klagen nicht mehr möglich. Doch Betroffene können sich noch bis heute, 23.59 Uhr, der Sammelklage der Verbraucherzentrale anschließen. Denn die wartet schon vier Jahre auf Verhandlung, und erst am morgigen Donnerstag ist nun erster Verhandlungstag vor dem Oberlandesgericht Hamm.
Wer klagen will, muss sich bloß im Klageregister eintragen. Der Aufwand ist überschaubar, ein Risiko gibt es nicht. Die klagende Verbraucherzentrale Hessen hat dazu eine Anleitung verfasst und ist zuversichtlich, den Prozess zu gewinnen. Denn in einigen Fällen, so berichtet Kerstin Wolf von der Verbraucherzentrale Hessen, hat das Landgericht Düsseldorf bereits zugunsten von Kunden geurteilt. Dagegen ging Stromio zwar vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf in Berufung. Das OLG habe aber jetzt in einem Hinweisbeschluss angedeutet, diese Urteile für rechtskonform zu halten, sagte Wolf dem stern.
Auf Nachfrage des stern erklärte die Kanzlei der Beklagten, sich nicht zu Details des laufenden Verfahrens äußern zu wollen. Zur Sache erklärte die Kanzlei: Durch die „Preisexplosion“ im Dezember 2021 habe sich ihre Mandantin nicht in der Lage gesehen, den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. „Anstatt eine Insolvenz zu riskieren, entschieden sich unsere Mandanten dazu, die bestehenden Verträge außerordentlich zu kündigen und kundenorientiert abzuwickeln.“ Dadurch sei verhindert worden, dass Abschlagszahlungen der Kunden verloren gingen, wie es bei anderen Stromversorgern war, die damals in die Insolvenz mussten.
Die Preiskalkulation ist das alleinige Risiko des Anbieters
Dass es für die Kunden besser ist, wenn der Anbieter nicht pleitegeht, stimmt. Dem eigentlichen Argument aber widersprach bereits das Landgericht Düsseldorf. Das stellte schon 2023 fest: Die Beklagte könne die fristlosen Kündigungen nicht auf die „historisch einmalige Preisentwicklung im Strommarkt“ stützen. „Die Entwicklung der Strompreise und das damit verbundene Risiko der auskömmlichen Kalkulation ihrer Tarife gehörte zum alleinigen Vertragsrisiko der Beklagten.“
Tatsächlich gehört es zum Geschäftsmodell von Stromdiscountern, keine langfristigen Lieferverträge für die Versorgung der Kunden abzuschließen. Und das, obwohl der Preis in der Regel für die Mindestlaufzeit von einem oder zwei Jahren garantiert wird. Anders als die Grundversorger, die sich für ihre Stromkunden weit im Voraus mit Stromlieferverträgen eindecken. Ohne das ersparen sich Discounter die Risikoaufschläge und können eher zu niedrigen Preisen kaufen. Wenn die Preise dann aber überraschend steigen, geht das schief. So gingen mehrere Energiediscounter im Winter 2021/22 pleite.
Man kann davon ausgehen, dass die Kündigung der Verträge auch für Stromio selbst die bessere Wahl war. Somit entledigte man sich auf einen Schlag der Verpflichtung, den Strom teurer einkaufen zu müssen als kalkuliert. Und nur ein Bruchteil der Kunden verlangt nun Schadenersatz.
Anbieter hinter Stromio macht weiter unter neuem Namen
Unter der Marke Stromio kann man heute keine Verträge mehr abschließen. Wer auf die alte Website stromio.de klickt, wird auf gruenwelt.de umgeleitet. Dort allerdings kann man auch heute noch Strom- und Gasverträge abschließen – unter der Marke „Grünwelt Energie“ und dem Firmennamen Grünwelt Wärmestrom GmbH, die wie Stromio zur Universal Utility International gehört.
Ebenfalls zu dem Unternehmenskonglomerat gehört die Marke gas.de, die ebenfalls Ende 2021 vielen Kunden gekündigt hat – aus demselben Anlass wie bei Stromio. Hier lag der Schaden in der Regel sogar höher, bei etwa 1000 Euro pro Vertrag, wie Verbraucherschützer schätzen. Auch gegen gas.de ist eine Sammelklage anhängig, hier kann man sich auch noch länger anschließen. Auch gas.de leitet auf die Website gruenwelt.de um, und dort werden auch weiter Gasverträge angeboten.