Staatsanwaltschaft Paderborn
Anklage: Mann soll Ehefrau mit Giftspritze angegriffen haben

Das Landgericht Paderborn muss jetzt über die Zulassung einer Anklage der Staatsanwaltschaft nach einem Angriff mit einer Giftsp
Das Landgericht Paderborn muss jetzt über die Zulassung einer Anklage der Staatsanwaltschaft nach einem Angriff mit einer Giftspritze entscheiden. (Archivbild) Foto
© David Inderlied/dpa
Ein Treffen wegen Unterhalts für die Kinder endet mit einem Giftanschlag im Auto. Eine Passantin beobachtete die Szene und ruft den Notarzt - und rettete der 36-Jährigen wohl das Leben.

Rund drei Monate nach einem mutmaßlichen Angriff mit einer Giftspritze auf seine von ihm getrennt lebende Ehefrau hat die Staatsanwaltschaft Paderborn einen 41-Jährigen wegen versuchten Mordes angeklagt. Das teilte die Ermittlungsbehörde am Freitag mit. Dabei geht die Staatsanwaltschaft von Heimtücke aus, weil die 36-Jährige auf einem Feldweg im Ortsteil Elsen von der Tat völlig überrascht worden war. 

Laut Anklage soll der Mann zu einem Termin, bei dem es um Unterhaltszahlungen und den Umgang mit den Kindern ging, eine Spritze mit Pflanzenschutzmitteln mitgenommen haben. Der Angriff erfolgte in einem Auto, als die 36-Jährige auf dem Fahrersitz saß. Eine Passantin hatte beobachtet, wie der Mann die regungslose Frau auf den Beifahrersitz heben wollte und war von einem Notfall ausgegangen. Sie rief den Notruf. Die Frau überlebte nach Lebensgefahr und konnte neun Tage nach der Tat das Krankenhaus verlassen. 

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat der jetzt Angeschuldigte bei der Rettung der Frau nur zum Schein mitgeholfen. Er soll sie beatmet haben. Zur Tat und einem möglichen Motiv hat sich der Mann laut Mitteilung bislang nicht geäußert. Über seine Anwältin hatte er aber Angaben zum gespritzten Pflanzenschutzmittel gemacht. Diese wurden durch die Rechtsmedizin nach einer toxikologischen Untersuchung zum Teil bestätigt. 

Über die Zulassung der Anklage muss jetzt das Landgericht Paderborn entscheiden. Versuchter Mord wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren bestraft.

dpa