Der öffentliche Dienst in Nordrhein-Westfalen soll attraktiver werden. Die schwarz-grüne Landesregierung legte ein Maßnahmenpaket zur Modernisierung des Staatsdienstes vor. Reformen sind etwa bei der Arbeitszeit, dem Altersgeld, bei Zulagen, Jobrad und Hinzuverdienstmöglichkeiten geplant. Der Gesetzentwurf soll nach Plänen der Regierung vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden und 2027 in Kraft treten.
Unter anderem soll die 41. Wochenarbeitsstunde im öffentlichen Dienst künftig auf ein Lebensarbeitszeitkonto fließen und kann für Freistellungen vor dem Ruhestand genutzt werden. Lehrkräfte erhalten eine Gutschrift von wöchentlich einer halben Pflichtstunde. Die bereits bestehenden Langzeitarbeitskonten, in die etwa Überstunden eingehen, bleiben demnach erhalten.
Zulagen sollen moderat erhöht werden
Das Zulagensystem soll im Zuge des Bürokratieabbaus vereinfacht werden. Gleichzeitig sollen die Zulagen moderat erhöht werden. Beschäftigte im öffentlichen Dienst könnten zudem künftig schon morgens um 6.00 ihre Arbeit beginnen statt wie bisher um 6.30 Uhr. Dadurch sollen sie ihren Arbeitsalltag künftig flexibler gestalten können.
Beamtinnen, Beamte sowie Richterinnen und Richter erhalten den Plänen zufolge bei einem freiwilligen Ausscheiden eine alternative Alterssicherungsleistung als Ausgleich für entfallene Versorgungsanwartschaften. So soll es leichter werden, vom öffentlichen Dienst in die Privatwirtschaft zu wechseln.
Mit dem Dienstrad zur Arbeit
Die Hinzuverdienstmöglichkeiten nach Eintritt in den Ruhestand sollen verbessert werden. Umgesetzt werden soll zudem ein Modell zum Leasing von Diensträdern.
Die Reformen sollen ein weiterer Schritt zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes sein. Vergangenes Jahr hatte der Landtag bereits ein Gesetz zur Modernisierung des Laufbahnrechts beschlossen.
Mitte des Jahres 2024 waren nach Angaben des Statistischen Landesamts (IT.NRW) im öffentlichen Dienst in NRW fast 283.000 Beamtinnen und Beamte beschäftigt. Dazu gehören auch Richter.