Verstoß gegen Tierschutzrecht
Prozess wegen Tierquälerei auf Schlachthof gestartet

Vor dem Kölner Amtsgericht müssen sich vier frühere Schlachthof-Mitarbeiter wegen Tierquälerei verantworten. (Symbolbild) Foto:
Vor dem Kölner Amtsgericht müssen sich vier frühere Schlachthof-Mitarbeiter wegen Tierquälerei verantworten. (Symbolbild) Foto
© Federico Gambarini/dpa

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Tiere sollen bei Schlachtungen in einem Betrieb in Hürth unnötiges Leid erlitten haben. Im Prozess gegen vier frühere Mitarbeiter rügten die Verteidiger nun, dass die Beweisvideos rechtswidrig seien.

Gegen vier ehemalige Mitarbeiter eines Schlachthofs in Hürth hat vor dem Kölner Amtsgericht ein Prozess wegen Tierquälerei begonnen. Laut Anklage sollen die Männer im Alter zwischen 24 und 52 Jahren bei Schlachtungen mehrfach Rinder, Schafe und Ziegen unsachgemäß betäubt und ihnen so unnötig Schmerzen und Leid zugefügt haben.

In insgesamt 37 Fällen listet die Anklage detailliert tierschutzwidrige Behandlungen aus der Zeit um den Jahreswechsel 2022/23 auf. So hätten Tiere minutenlange Schmerzen erlitten und sich noch bewegt, nachdem ihnen die Kehlen durchgeschnitten worden seien. 

Auch wenn die Angeklagten eine mangelhafte Betäubung bemerkt hätten, hätten sie keine Anpassungen an der Betäubung vorgenommen. "Sie standen dem Empfinden der Tiere gefühllos gegenüber", sagte die Staatsanwältin beim Verlesen der Anklage über die Beschuldigten. 

Staatsanwaltschaft: Angeklagte wollten Aufwand sparen

Mitunter hätten Tiere auch der Schlachtung von Artgenossen zuschauen müssen, was sie verängstigt und bei ihnen Stress erzeugt habe. Niemand der Angeklagten habe Maßnahmen ergriffen, um die sichtbaren Qualen der Tiere zu beenden. Grund für die rohe Behandlung sei unter anderem gewesen, Aufwand und Zeit zu sparen. 

Aufgedeckt worden waren die Missstände in dem Schlachtbetrieb von Mitgliedern einer Tierschutzorganisation. Sie hatten die Schlachtungen heimlich gefilmt. Nach Veröffentlichung der Aufnahmen hatte das Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises den Betrieb schließlich geschlossen. 

Gericht setzt Verfahren aus

Die Verteidiger der vier Angeklagten wandten sich in einem Antrag gegen die Zulassung der Filmaufnahmen als Beweismittel. "Die zentralen Beweismittel wurden durch Unrecht erlangt", hieß es in dem Antrag. Zur Erlangung der Aufnahmen sei es mindestens zu einem Hausfriedensbruch, wenn nicht gar zu einem Einbruch in den Betrieb durch die Tierschutzaktivisten gekommen. Auch wer sich für den Tierschutz einsetze, stehe nicht über dem Gesetz. 

Das Gericht setzte den Prozess daraufhin aus. Ob und wann es zu einer Fortsetzung oder Neuauflage des Verfahrens kommt, blieb zunächst unklar.

dpa