Die Sängerin Julia Neigel (60) geht weiter juristisch gegen die Regeln vor, die während der Corona-Pandemie in Sachsen gegolten haben. In dieser Woche sei eine Beschwerde der Künstlerin wegen der Nichtzulassung einer Revision gegen ein Urteil des sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) eingegangen, teilte das zuständige Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit.
Das OVG in Bautzen hatte im Februar eine Klage Neigels gegen die sächsischen 2G-Regelungen für Kultureinrichtungen zurückgewiesen. Das OVG hatte keine Revision gegen sein Urteil zugelassen. Dagegen geht Neigel nun mit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde vor. 2G stand während der Pandemie für geimpft oder genesen.
Bereits 2024 hatte die Sängerin in dem juristischen Streit eine erste Niederlage erlitten. In einem Teilurteil wies das OVG ihre Klage gegen die sogenannten 2-G-Plus-Beschränkungen für Kulturveranstaltungen zurück (Az. 3 C 90/21). Gleiches entschied später das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az: BVerwG 3 BN 6.24 3 C 90/21). Neigel legte Verfassungsbeschwerde dagegen ein. Hier steht eine Entscheidung noch aus.
Anzeige gegen Richter am Oberverwaltungsgericht
Die Sängerin hat unterdessen Mitte April auch Strafanzeige gegen zwölf Personen aus Sachsen erstattet, darunter sieben Richter des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen. Sie wirft ihnen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt, Betrug, Untreue und Urkundenfälschung vor.
Neigel geht es in erster Linie um ein 27-seitiges Papier, das sich in den Akten ihres Verfahrens fand. Dies sei ein "Urteilsentwurf", der das Datum 11. April 2023 und das Kürzel der Berichterstatterin in ihrem Verfahren trage. Das Papier sei drei Monate vor der ersten mündlichen Verhandlung verfasst worden. Mehr als 60 Prozent davon fänden sich wörtlich in dem Urteil aus diesem Februar. "Das Ergebnis — Klageabweisung — war festgeschrieben, bevor die Klägerin auch nur ein Wort sagen konnte", teilte Neigel mit.
Das OVG bestätigte auf Anfrage im April, "dass es vor der mündlichen Verhandlung ein internes Arbeitspapier der Berichterstatterin gegeben hat". Es sei im Zuge der Akteneinsicht "versehentlich" mit an Neigel versandt worden. "Es ist üblich, im Rahmen der Vorberatungen Argumente und mögliche Ergebnisse zu skizzieren", erklärte OVG-Sprecher Matthias Grünberg. "Zu gewissen Anteilen werden sich Passagen aus dem Papier auch im späteren Urteil wiederfinden."
Ermittlungen wegen Anfangsverdacht
Die Anzeige der Sängerin wird von der Staatsanwaltschaft Görlitz bearbeitet. Eine Sprecherin teilte mit, dass sich derzeit ein "Anfangsverdacht wegen Rechtsbeugung" gegen zehn namentlich bekannte Personen richte. Die Ermittlungen dauerten an.
Neigel wurde 1988 mit ihrer Band mit dem Song "Schatten an der Wand" bekannt, damals unter dem Namen Jule Neigel. Sie argumentiert, dass sie durch abgesagte Konzerte während der Corona-Zeit in eine existenzbedrohende Lage gebracht worden sei. Neigel lebt in Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz).