Früher war es gängige Praxis: Wie gut oder schlecht eine Klassenarbeit ausgefallen war und wer besonders gut abgeschnitten oder auch mal daneben gelegen hatte, wurde vor der gesamten Klasse verkündet. Und welche Note man auf dem nächsten Zeugnis zu erwarten hatte, natürlich auch. Und heute? Gibt es dieses Verfahren überhaupt noch? Und wenn ja, ist es zulässig und pädagogisch sinnvoll? Ein Überblick:
Die rechtliche Situation
"Aus datenschutzrechtlicher Sicht kann eine solche individuelle Notenverkündung in der Klasse nur dann zulässig sein, wenn sie sich auf eine Rechtsgrundlage stützen kann", heißt es im Jahresbericht der Datenschutzbeauftragten Monika Grethel. Im saarländischen Schulrecht finde sich keine rechtliche Verankerung dieser Praxis. Die Bewertung oder Benotung schulischer Leistungen vor den übrigen Mitschülern sei "demnach datenschutzrechtlich unzulässig". Hieran ändere auch eine gut gemeinte Absicht wie die Motivation der Schüler nichts.
Laut Bildungsministerium regelt im Saarland der Erlass zur Leistungsbewertung (LBE) vom 9. Juli 2024, wie Schülerinnen und Schüler in allen Schulformen bewertet werden. "Eine weitere Novellierung ist nicht geplant", heißt es auf Anfrage. "Für alle Schulformen gilt, dass die Nennung einzelner personenbezogener Noten vor der Klasse aus datenschutzrechtlichen und auch pädagogischen Gründen unzulässig ist."
Für Grund- und Förderschulen sei im LBE klar festgelegt, dass Notenspiegel im Klassenraum nicht bekanntgegeben werden dürfen. Auch an weiterführenden Schulen dürfen Notenspiegel in nicht-schriftlichen Fächern nicht öffentlich gezeigt werden. Lediglich in schriftlichen Kernfächern wie Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen oder in beruflichen Fächern dürfen Notenspiegel veröffentlicht werden, allerdings immer anonymisiert.
Was spricht gegen die Bekanntgabe von Noten?
"Ganz groß rauszuposaunen, wer welche Note hat, ist ein absolutes No-Go. Das geht gar nicht", sagt Dominik Schwer, Landesvorsitzender des Saarländischen Lehrerinnen- und Lehrerverbandes (SLLV), der Pädagogen in Grund-, Förder- und Gemeinschaftsschulen vertritt. Selbst die Bekanntgabe eines Notenspiegels könne für Kinder belastend sein. Die jüngste "Schulparameter"-Studie habe gezeigt, dass das psychische Wohlbefinden der Schüler leide. Das habe mit dem Druck durch Schulnoten zu tun. "Da muss man schon sehr, sehr sensibel agieren als Lehrkraft", so Schwer.
Im Grundschulbereich herrsche ein relativer Freiraum, an weiterführenden Schulen, wo der Leistungsgedanke stärker gelebt werde, müssten die Schüler mit Noten klarkommen. "Aber da muss man schon aufpassen, dass Schüler wegen Noten nicht bloßgestellt werden."
Marcus Hahn, Vorsitzender des Saarländischen Philologenverbandes, der Interessenvertretung der Gymnasien, zweifelt den Nutzen einer solchen Praxis grundsätzlich an: "Das mag es früher mal gegeben haben, aber pädagogisch sinnvoll war das nie", meint er. Seiner Ansicht nach hat eine solche Bekanntgabe keinen Erkenntniswert.
Was könnten positive Effekte sein?
"Schlechte Noten vor der Klasse zu nennen und Schülerinnen und Schüler vor ihren Mitschülerinnen und Mitschülern bloßzustellen, ist definitiv inakzeptabel. Allerdings gibt es aus der Schulpraxis durchaus Beispiele, wo es sinnvoll ist, Positivleistungen besonders zu würdigen", meint Jutta Schmitt-Lang, bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion. Wenn Lehrkräfte etwa das beste Ergebnis einer Klassenarbeit auszeichnen oder eine besondere Leistungssteigerung hervorheben, könne dies die Motivation stärken. "Leistung darf gerne sichtbar sein, sofern niemand dabei vorgeführt wird."
Braucht es eine andere Rechtsgrundlage im Saarland?
Eine gesetzliche Regelung, die jede Form der Notennennung pauschal verbietet, hält Schmitt-Lang für den falschen Weg. "Das würde letztlich auch Bestenauszeichnungen bei Abschlüssen unmöglich machen". Für die Würdigung von Positivleistungen seien "pädagogisches Fingerspitzengefühl und der Ermessensspielraum der Lehrkräfte sicher zielführender".
Schwer gibt zu bedenken, dass auch das Verkünden der besten Arbeit oder Note in einer Klasse nicht automatisch etwas Positives ist: "Auch da muss man vorsichtig sein, weil es dem- oder derjenigen vielleicht unangenehm ist."
Ein Notenspiegel habe eine gewisse Daseinsberechtigung, weil man dadurch die eigene Leistung im Vergleich zum Klassendurchschnitt einordnen könne. Den Lehrkräften im Saarland traue er zu, dass sie sensibel genug seien, um so etwas einschätzen und handhaben zu können. "Aus dem Bauch heraus würde ich daher sagen, dass man keine gesetzliche Regelung braucht", so Schwer.
Das bestätigt sein Kollege aus dem Gymnasial-Bereich: "Ich brauche keine Rechtsgrundlage für irgendetwas, was keiner tun will", meint Hahn. Insofern handle es sich um die falsche Diskussion: "Es geht nicht um Datenschutz, sondern: "Wie gehe ich mit den Schülern um und wie mache ich Lernen und Lernerfolge sichtbar?"" Sein Fazit: "Das Letzte, was wir brauchen, sind weitere Vorschriften oder rechtliche Handhabungen."
Was ist von einer freiwilligen Erlaubnis zu halten?
Die Datenschützer bezweifeln, dass es überhaupt eine ausdrückliche oder stillschweigende Einwilligung von Schülern geben könne, weil sich diese einer solchen Praxis schwerlich bis gar nicht entziehen könnten. "In vielen Fällen werden sie bereits aus einem Gruppenzwang innerhalb der Klasse der Verkündung ihrer Noten zustimmen, selbst wenn ihnen dies unangenehm oder nicht recht sein sollte", heißt es im Jahresbericht. Diejenigen Schüler, die sich "einer Veröffentlichung ihrer Noten in einer solchen Situation versperren, müssten mit dem falsch verstandenen Makel der unausgesprochen schlechten Zensur leben" - was diskriminierenden Charakter haben könne und für die schulische Entwicklung "sicherlich nicht förderlich" sei.
Was sagt die Ministerin zu dem Thema?
"Schule muss als Lebensort verstanden werden, an dem junge Menschen Vertrauen in sich selbst entwickeln, Neugier entfalten und ihre Potenziale voll ausschöpfen können", betont Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD). "Leistung zeigt sich dort, wo junge Menschen Verantwortung übernehmen, wachsen und ihre Fähigkeiten entwickeln. Noten sollen niemals dazu dienen, jemanden bloßzustellen. Vielmehr geht es darum, die individuellen Kompetenzen zu stärken und konstruktives Feedback zu geben."
Anonymisierte Notenspiegel schaffen ihrer Ansicht nach Transparenz über das Leistungsniveau einer Lerngruppe und geben Orientierung, während individuelle Rückmeldungen den persönlichen Lernweg begleiten und gezielt weiterentwickeln. So entstehe "eine Lernkultur, in der Leistung anerkannt und gefördert wird, ohne auszugrenzen". Nach Ansicht von Streichert-Clivot stärken "Förderung und Fairness die individuelle Entwicklung und echte Bildungschancen."
Tätigkeitsbericht Datenschutz Saarland / (Punkt 7.3) Saarländischer Lehrerinnen- und Lehrerverband (SLLV) Saarländischer Philologenverband