Die neuen Tempo-Regelungen auf der Mainzer Rheinachse sollen am 1. April in Kraft treten, sind aber kein April-Scherz. Tempo 30 ist danach weder durchgehend aufgehoben, noch durchgehend gültig, wie die Stadt mitteilte. Autofahrer müssen in der Landeshauptstadt genau aufpassen.
Zwischen dem Kurfürstlichen Schloss und dem Rathaus gilt demnach in beide Richtungen Tempo 40.In der Mainzer Neustadt gilt Tempo 30 nur noch ab der Kreuzung Mainstraße bis zur Diether-von-Isenburg-Straße (Kurfürstliches Schloss). In Höhe des Zollhafens darf tagsüber 50 gefahren werden, zwischen 22 und 6 Uhr aber nur 30.Auf der Rheinstraße wird Tempo 30 weitestgehend beibehalten, beginnend ab der Straße Am Rathaus bis zur Dagobertstraße sowie in der Kaiserstraße und Parcusstraße.