Der Verfassungsschutz des Saarlandes hat künftig mehr Befugnisse. Der Landtag stimmt in Saarbrücken einer entsprechenden Gesetzesänderung zu. Künftig ist es dem Verfassungsschutz erlaubt, beim Verdacht auf besonders schwere Straftaten auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobene personenbezogene Daten an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten.
Dabei geht es beispielsweise um Hochverrat, Gefährdung der äußeren Sicherheit, Straftaten gegen die Landesverteidigung und unter anderem Verstöße gegen das Gesetz zur Kontrolle von Kriegswaffen. Bisher durften solche Informationen nur innerhalb des Verfassungsschutzverbundes weitergegeben werden. Auch darf der Verfassungsschutz künftig auf Konto-Stammdaten oder auf die Videoüberwachung des öffentlichen Raues zugreifen.
"Demokratien stehen unter Druck"
Das Gesetz erlaubt es auch allen Beschäftigten der Verfassungsschutzbehörde, sich ohne Einhaltung eines Dienstweges mit Eingaben an den Parlaments-Ausschuss für Fragen des Verfassungsschutzes zu wenden.
"Demokratien stehen unter Druck", sagte die Abgeordnete Martina Holzner (SPD). "Wir handeln entschlossen zum Schutz unserer Demokratie. Wir handeln entschlossen zum Schutz unserer Demokratie. Raphael Schäfer (CDU) wies die Behauptung zurück, der Verfassungsschutz werde missbraucht. Die Gesetzesänderung wurde von der AfD abgelehnt. Der Verfassungsschutz müsse "auf neu Füße gestellt" werden, sagte der Abgeordnete Christoph Schaufert: "Verfassungsschutz ist kein Regierungsschutz."