Rechtsmittel gegen Urteil
Getöteter Polizist – Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Die Staatsanwaltschaft legt nach dem Urteil wie angekündigt Revision ein. (Archivbild) Foto: Laszlo Pinter/dpa
Die Staatsanwaltschaft legt nach dem Urteil wie angekündigt Revision ein. (Archivbild) Foto
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Die Staatsanwaltschaft akzeptiert das Urteil zum getöteten Polizisten nicht und legt Revision ein. Was das für den weiteren Verlauf des Falls bedeutet.

Nach dem Urteil im Prozess um einen getöteten Polizisten in Völklingen hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das teilte der Sprecher des Landgerichts Saarbrücken mit. Weitere Anträge seien nicht eingegangen. Bei einer Revision prüft der Bundesgerichtshof das Urteil auf mögliche Rechtsfehler. Die Staatsanwaltschaft kündigte den Schritt kurz nach der Urteilsverkündung am 1. April an.

Das Landgericht hatte den wegen Mordes angeklagten 19-Jährigen wegen einer Schizophrenie-Erkrankung und somit Schuldunfähigkeit von den Tötungsvorwürfen freigesprochen. Die Kammer ordnete die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik für Straftäter an.

Der Deutsche mit türkischen Wurzeln hatte im August 2025 einen 34 Jahre alten Polizisten erschossen. Tatwaffe war eine Polizeiwaffe, die er zuvor einem anderen Polizisten aus dem Holster entrissen hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von 13 Jahren und die Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie gefordert. Mehrere Mordmerkmale seien erfüllt, hatte der Oberstaatsanwalt gesagt.

dpa