Tötung auf Volksfest
Nach Kirmes-Messerangriff: Gericht lehnt Familien-Antrag ab

Die Eltern des getöteten Mannes scheiterten vor Gericht. (Archivbild) Foto: Harald Tittel/dpa
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Nach dem tödlichen Angriff bei einer Kirmes bleibt die Familie des Opfers mit ihrem Antrag vor Gericht erfolglos. Was das Oberlandesgericht Koblenz zur Zuständigkeit entschieden hat.

Im juristischen Nachgang eines tödlichen Messerangriffs auf einer Kirmes in Wittlich ist die Familie des Opfers vor Gericht gescheitert. Die Eltern und der Bruder wollten feststellen lassen, dass die Staatsanwaltschaft Trier das Verfahren gegen zwei tatverdächtige US-Soldaten zu Unrecht nicht in die deutsche Gerichtsbarkeit zurückgeholt habe, wie das Oberlandesgericht Koblenz mitteilte. Nach Auffassung des Gerichts fehlt es dafür jedoch an einem sogenannten besonderen Feststellungsinteresse.

Der junge Mann war im August 2023 bei einer Kirmes durch Messerstiche getötet worden. Tatverdächtig waren zwei Angehörige der US-Streitkräfte. Einer von ihnen hatte die Tat zunächst eingeräumt. Zuständig für die Strafverfolgung waren jedoch nach dem Nato-Truppenstatut die US-Behörden. Die Staatsanwaltschaft Trier gab das Verfahren ab. In einem späteren nicht-öffentlichen Militärgerichtsverfahren auf der Air Base Spangdahlem wurden die beiden Soldaten freigesprochen.

Das Gericht stellte nun klar, dass eine nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit nur in Ausnahmefällen möglich sei. Dafür sei ein besonderes rechtliches Interesse nötig, etwa bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen oder konkreter Wiederholungsgefahr. Beides liege hier nicht vor. Auch ein Anspruch der Hinterbliebenen auf effektive Strafverfolgung sei nicht verletzt worden, da die Behörden den Sachverhalt aufgeklärt und die Entscheidung nachvollziehbar begründet hätten.

Der Fall hatte bereits zuvor politische Diskussionen ausgelöst. Der rheinland-pfälzische Justizminister Philipp Fernis (FDP) hatte nach dem Freispruch vor pauschaler Kritik an der US-Justiz gewarnt und zugleich Änderungen von Verwaltungsvorschriften angekündigt, um Opferinteressen künftig stärker zu berücksichtigen.

dpa