Der Prozess um den Tod einer Zweijährigen durch Verbrühungen in Halle (Saale) muss neu aufgerollt werden. Der 6. Senat des Bundesgerichtshofes hob die Urteile des Landgerichts Halle gegen die Eltern und die Oma des Kindes auf (Az.: 6 StR 192/25). Eine andere Strafkammer muss nun über den Fall verhandeln.
Urteile wegen Unterlassung aufgehoben
Das Landgericht hatte den Vater des Kindes wegen gefährlicher Körperverletzung und fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Mutter des Mädchens und die Oma erhielten wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen Bewährungsstrafen. Die Revision der Staatsanwaltschaft hatte nach der jetzigen Entscheidung des BGH Erfolg. Diese hatte für den Vater sechs Jahre und für die beiden Frauen jeweils dreieinhalb Jahre Haft gefordert.
Schwere Verbrühung mit Haushaltsmittel behandelt - Kein Arztbesuch
Der Vater hatte nach Überzeugung des Landgerichts im Mai 2024 seine kleine Tochter mit heißem Wasser aus dem versehentlich zu heiß aufgedrehten Duschschlauch übergossen. Die großflächigen Verletzungen seien dann von allen drei Angeklagten falsch eingeschätzt worden. Die Eltern und auch die Großmutter hatten keine ärztliche Hilfe geholt und das Mädchen mit Kühlspray und Quarkwickeln versorgt. Zwei Tage später starb das Mädchen. Laut Gutachten hätte es bei rechtzeitiger ärztlicher Behandlung gerettet werden können.
Laut BGH kommt Strafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht
Dem Gutachten des Sachverständigen zufolge waren die schweren Verbrühungen nur dadurch erklärbar, dass das Kind im Wasser lag oder in das Wasser eingetaucht wurde, teilte der BGH mit. Dies lege ein vorsätzliches Handeln nahe. Zudem waren bei der Obduktion des Kindes sowohl länger zurückliegende Brüche als auch Folgen frischer Gewalteinwirkung am Kopf, am oberen Rücken sowie am Oberarm festgestellt worden.
Aufgrund dieser Feststellungen komme vielmehr eine Strafbarkeit der Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht, hieß es in der Begründung des BGH. Nun muss das Landgericht einen Termin für die neue Verhandlung bestimmen.