In Sachsen-Anhalt wird künftig der Einsatz von Gemeindenotfallsanitätern und Telenotärzten landesweit ermöglicht. Der Landtag in Magdeburg hat eine entsprechende Änderung des Rettungsdienstgesetzes beschlossen. Damit werde der Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt auf eine moderne, leistungsfähige und zukunftssichere Grundlage gestellt, sagte Innenministerin Tamara Zieschang.
"Unser Anspruch ist klar: Hilfe muss nicht nur zügig eintreffen, sondern auch qualitativ auf höchstem Niveau erfolgen", erklärte die CDU-Politikerin. "Gleichzeitig stehen wir vor erheblichen Herausforderungen: steigende Einsatzzahlen, ein wachsender Fachkräftebedarf und zunehmende Anforderungen an medizinische Qualität und Organisationen." Deshalb sei es notwendig gewesen, den rechtlichen Rahmen weiterzuentwickeln.
Die Reform stärke den Rettungsdienst im ländlichen Raum, sagte Zieschang. "Die Menschen in unserem Land müssen sich darauf verlassen können, dass Hilfe schnell kommt und dass sie auf höchstem fachlichen Niveau erfolgt - und zwar vollkommen egal, ob sie auf dem Land oder in der Stadt wohnen."
Aus Sicht der AfD ist das Gesetz "nicht der große Wurf", wie der Abgeordnete Daniel Roi sagte. Die Aufgaben im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz müssten in einem Gesetz zusammengeführt werden. Sie seien Teil der gesamtstaatlichen Sicherheitsfürsorge. Für die Linke mahnte der Abgeordnete Andreas Henke unter anderem verbindliche Ausbildungsplanung, klare Finanzierungsregelungen und einen Schutz vor Aufgabenverschiebung zulasten des Rettungsdienstes an. Die beiden Fraktionen sowie eine weitere Abgeordnete enthielten sich bei der Abstimmung über die Reform.
Schon Erfahrungen gesammelt
Telenotärzte unterstützt von der Leitstelle aus Sanitäter bei Rettungseinsätzen, ohne selbst vor Ort zu sein. Ihnen werden in Echtzeit Vitaldaten der Patienten zur Verfügung gestellt, etwa Blutdruck und EKG. Zudem haben sie aus der Entfernung Kontakt zum Rettungswagen und dessen Besatzung vor Ort, beispielsweise per Video-Anruf.
Bisher wird der Telenotarzt in den Landkreisen Mansfeld-Südharz und Saalekreis sowie in der Stadt Halle getestet. Nach ersten Daten blieben die Patienten in 90 Prozent der Fälle, in denen ein Telenotarzt konsultiert wurde, nach einer abgeschlossenen Behandlung entweder vor Ort oder wurden von einem Notfallsanitäter mit Unterstützung des Telenotarztes behandelt und anschließend in eine Klinik transportiert. Bei vielen Einsätzen ist ein Notarzt vor Ort aber weiterhin vorgesehen, etwa bei einem Herzinfarkt.
Im Landkreis Wittenberg und im Burgenlandkreis sind im Rahmen eines weiteren Pilotprojekts Gemeindenotfallsanitäter zugelassen. Damit können Einsatzfahrzeuge mit besonders qualifizierten Notfallsanitätern besetzt werden. Diese sollen Patienten versorgen, die dringend Hilfe brauchen, aber nicht zwingend ins Krankenhaus müssen.
Weiterhin soll im Rahmen der Reform die Fortbildung verbessert werden. Die Einbindung freiwilliger Ersthelfer über digitale App-Alarmierungssysteme könne außerdem in kritischen Situationen entscheidende Minuten überbrücken und Leben retten, sagte Ministerin Zieschang.