In Zusammenhang mit Angaben zu seiner früheren unternehmerischen Tätigkeit ist der sachsen-anhaltische AfD-Politiker Ulrich Siegmund von Landtagspräsident Gunnar Schellenberger (CDU) ermahnt worden. Das Verfahren sei "mit einer Ermahnung des Abgeordneten" abgeschlossen worden, teilte ein Sprecher des Landtags auf Anfrage mit.
In welcher Hinsicht genau Siegmund ermahnt worden ist, wollte die Landtagsverwaltung nicht bekanntgeben. Sie verwies lediglich auf die Verhaltensregeln für Mitglieder des Landtags. Dort heißt es: "Ergibt sich nach der Überzeugung des Präsidenten, dass ein minder schwerer Fall oder leichte Fahrlässigkeit vorliegt, etwa eine Überschreitung von Anzeigefristen, wird das betreffende Mitglied des Landtages ermahnt."
Siegmund hält Prüfverfahren für überflüssig
Laut den Verhaltensregeln müssen Abgeordnete der Landtagsverwaltung anzeigen, wenn sie dem Vorstand, Aufsichtsrat oder sonstigen Gremien eines Unternehmens angehören. Siegmund hatte den Vorwurf zurückgewiesen, seine unternehmerische Tätigkeit nicht korrekt angezeigt zu haben. Er habe die jeweiligen Beteiligungen dem Landtag jährlich und ordnungsgemäß mitgeteilt und sei den Meldepflichten nachgekommen, erklärte der Co-Fraktionschef.
Auch nach der Ermahnung bleibt Siegmund bei seiner Einschätzung. "Ich halte dieses Prüfverfahren nach wie vor für überflüssig. Was fast zehn Jahre kein Problem war, soll es jetzt plötzlich sein", sagte er.
Siegmund hat Firmenbeteiligungen abgegeben
Die "BILD" hatte im Februar berichtet, dass dem 35-Jährigen Fehler bei veröffentlichungspflichtigen Angaben zu der unternehmerischen Tätigkeit unterlaufen sein sollen und die Landtagsverwaltung ein Prüfverfahren eingeleitet hat. Mittlerweile hat der AfD-Politiker sämtliche Firmenbeteiligungen abgegeben.
In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt. Siegmund führt die AfD als Spitzenkandidat in den Wahlkampf.