Kriminalität
Liebich-Auslieferung – Gericht setzt Verhandlung an

Marla Svenja Liebich, bekannte Rechtsextremistin, könnte nach Deutschland ausgeliefert werden. (Archivbild) Foto: Sebastian Will
Marla Svenja Liebich, bekannte Rechtsextremistin, könnte nach Deutschland ausgeliefert werden. (Archivbild) Foto
© Sebastian Willnow/dpa

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Marla Svenja Liebich soll nach Deutschland ausgeliefert werden – doch sie fürchtet um ihre Bürgerrechte. Ein tschechisches Gericht soll in einer Woche über die Auslieferung entscheiden.

In die Entscheidung über die Auslieferung der verurteilten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich von Tschechien nach Deutschland kommt Bewegung. Das Landgericht in Pilsen (Plzen) habe in der Sache für den 18. Mai eine öffentliche Verhandlung angesetzt, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Ob noch am selben Tag eine Entscheidung fallen werde, könne er nicht vorwegnehmen.

Liebich war am 9. April in Luby (Schönbach) bei As (Asch) nahe der deutschen Grenze festgenommen worden. Liebich befinde sich derzeit in Auslieferungshaft, teilte der Gerichtssprecher mit. Liebich habe die Auslieferung nach Deutschland mit der Begründung abgelehnt, dass sie Sorge vor einer Verletzung ihrer Bürgerrechte habe. Daher müsse nun das Gericht entscheiden. 

Das tschechische Gericht verwende für Liebich gemäß den deutschen Meldedaten das weibliche Geschlecht, erläuterte der Justizsprecher. In der Haftanstalt seien sowohl weibliche als auch männliche Gefangene untergebracht. Nach der Festnahme war die Staatsanwaltschaft Halle davon ausgegangen, dass die Entscheidung über die Auslieferung in den nächsten Wochen getroffen wird. 

Haftantritt war schon für August 2025 vorgesehen

Sollte Liebich nach Deutschland gebracht werden, würde die Rechtsextremistin wohl in die Justizvollzugsanstalt im sächsischen Chemnitz kommen. Dort sollte Liebich schon im August 2025 ihre Haft antreten, war allerdings nicht erschienen. Daraufhin wurde zunächst deutschland-, dann europaweit nach der 55-Jährigen gefahndet.

Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Berufung und Revision gegen das Urteil scheiterten.

Nach der Verurteilung hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Ab diesem Zeitpunkt als Frau geltend, wurde Liebich deshalb zum Haftantritt in das Chemnitzer Frauengefängnis bestellt.

dpa