Bei Unfällen mit E-Scootern sind im vergangenen Jahr in Sachsen drei Menschen ums Leben gekommen. Im Jahr zuvor habe es keine Todesopfer gegeben, teilte das Innenministerium in Dresden mit. Bei der Zahl der Verletzten verzeichnete die Polizei landesweit ebenfalls einen Anstieg.
Demnach verunglückten im Vorjahr 201 Menschen bei Fahrten auf den motorisierten Rollern. 2024 waren es 183. 29 Fahrer und Fahrerinnen verletzten sich im vergangenen Jahr laut Ministerium schwer, 169 leicht.
Wer einen E-Scooter fahren darf
Seit 2019 sind E-Scooter erlaubt. Zum Fahren sind weder Führerschein noch Mofa-Prüfbescheinigung nötig. Ab 14 Jahren darf man mit dem eigenen Roller unterwegs sein, Leihgeräte gibt es erst ab 18. Eine Helmpflicht besteht nicht, doch der ADAC empfiehlt dringend, einen Helm zu tragen.
Im nächsten Jahr treten neue Regeln in Kraft. So sollen neue E-Scooter mit Blinkern ausgerüstet sein müssen. Außerdem sollen Kommunen mehr Spielräume für das Abstellen von E-Scootern bekommen - um einem "Wildwuchs" entgegenzuwirken. Für Unmut sorgen sie vor allem in Städten, wenn sie zum Beispiel auf Gehwegen abgestellt werden.