Sachsen will Behörden von Bürokratie entlasten und Bürgern und Kommunen einen schnelleren Weg zum Verwaltungsgericht ermöglichen. Das Kabinett gab dazu jetzt einen Gesetzentwurf zur Abschaffung von Widerspruchsverfahren in ausgewählten Bereichen der Verwaltung zur Anhörung frei. "Ziel der Gesetzesänderung ist es, behördliche Abläufe zu optimieren, Verfahrensdauern insbesondere für Bürgerinnen und Bürger zu verkürzen und den Bürokratieabbau in Sachsen voranzutreiben."
Gang zum Verwaltungsgericht soll kürzer werden
Mit Widerspruchsverfahren können Verwaltungsentscheidungen zunächst innerhalb der Verwaltung überprüft werden, bevor ihnen der Rechtsweg zu den Gerichten offen ist. Bisher sind diese Verfahren in vielen Bereichen Pflicht. "Die Reform schafft nun in bestimmten Rechtsgebieten die Möglichkeit, diesen Schritt zu überspringen, um Verfahren zu beschleunigen und sich direkt an die Gerichte zu wenden, ohne den Rechtsschutz der Betroffenen einzuschränken", hieß es. In vielen Bundesländern sei das bereits Praxis.
Schritt für eine moderne Verwaltung
"Die Reform ist ein wichtiger Schritt für eine moderne Verwaltung, die effizient, transparent und serviceorientiert arbeitet. Mit unserem Reformvorschlag ermöglichen wir den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen zudem einen schnelleren sowie direkteren Zugang zu den Verwaltungsgerichten", betonte Justizministerin Constanze Geiert (CDU).
Insgesamt sollen 27 Verwaltungsverfahren in Sachsen betroffen, für das Widerspruchsverfahren abgeschafft werden. Betroffen sind unter anderem Verfahren im Kontext des Vermögensgesetzes, des Versammlungsgesetzes, des Landesplanungsgesetz und des Wohngeldgesetzes.