Tankstellenbetreiber sind nach einem Urteil des Landgerichts Gera dafür verantwortlich, dass die auf Werbetafeln und an Zapfsäulen angegebenen Spritpreise korrekt sind. Das entschied das Gericht in einem Verfahren, das die Verbraucherzentrale Thüringen angestrengt hatte. Anlass war die Beschwerde einer Autofahrerin, die an einer Tankstelle im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt sieben Cent mehr pro Liter Super E10 an der Zapfsäule zahlen musste, als auf einer Werbetafel an der Straße angegeben war. Die Verbraucherzentrale sah darin eine Irreführung und klagte, nachdem die Pächterin der Tankstelle sich geweigert hatte, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Gericht: Preismasten beeinflussen Kaufentscheidung erheblich
Das Landgericht begründete das Urteil damit, dass Autofahrer nicht zwischen dem Pächter und dem Mineralölkonzern unterscheiden würden. Auch wenn die angezeigten Preise am Preismast und den Tanksäulen vom Kraftstoffanbieter zentral gesteuert und automatisiert an die Tankstellen übertragen würden, sei die Betreiberin der Tankstelle verantwortlich. Durch die unterschiedlichen Preisangaben werde das Verhalten der Autofahrer wesentlich beeinflusst. Der Verbraucher habe seine Kaufentscheidung aufgrund der Preisangabe schon getroffen, wenn er an die Zapfsäule fahre. Es sei eine Schwelle, bei anderen Preisen, dann wieder weiterzufahren und zu einer anderen Tankstelle zu fahren.
Die Entscheidung ist für viele Verbraucher relevant, da laut Gericht an Kraftstoffpreisen oft nur wenige Cent pro Liter über die gewählte Tankstelle entscheiden. "Es ist unstrittig, dass der Preis an der Zapfsäule gilt", sagt Rechtsreferent Dirk Weinsheimer von der Verbrauchzentrale Thüringen. Dies sei bei falschen Preisen an Regalen im Supermarkt ähnlich. Das Urteil sei aber bedeutsam, weil es zeige, dass sich Tankstellenbetreiber nicht aus der Verantwortung stehlen und auf die Kraftstoffkonzerne verweisen könnten.