Beamtenbesoldung Thüringer Richterbesoldung auf Prüfstand

Verhandelt werden die Klagen von zwei Richtern gegen ihre Besoldung. Foto: Martin Schutt/dpa
Verhandelt werden die Klagen von zwei Richtern gegen ihre Besoldung. Foto
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Die Besoldung von Thüringer Richtern ist ein Fall für das Gericht: Ist sie verfassungskonform? Das Musterverfahren könnte Auswirkungen auf sämtliche Beamte im Freistaat haben.

Das Meininger Verwaltungsgericht prüft die Rechtmäßigkeit der Besoldung von Thüringer Richtern. Dabei gehe es nicht um die Frage einer falschen Berechnung, sondern darum, ob die gesetzesmäßige Ausgestaltung verfassungskonform sei, sagte der Vorsitzende Richter, Udo Schneider, zu Beginn der mündlichen Verhandlung. In dem Musterverfahren wird über die Klage von zwei Richtern entschieden. 

Geprüft wird die Besoldung in den Jahren von 2020 bis 2022 und im Jahr 2024. Über die Entscheidung will das Gericht am Donnerstag informieren. Über die Besoldung im Jahr 2023 soll in einem gesonderten Verfahren entschieden werden.

Die Kläger machen geltend, dass ihre Besoldung vom Thüringer Landtag in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen wurde. Die Grundsatzentscheidung der Meininger Richter hat mittelbar auch Auswirkungen auf die Besoldung sämtlicher rund 33.000 Beamter im Freistaat. Bei den Thüringer Verwaltungsgerichten sind laut dem Thüringer Beamtenbund und Tarifunion (TBB) bereits seit Jahren mehr als 1.000 Klagen von Beamten gegen ihre Besoldung anhängig. 

Der Gesetzgeber habe einen weiten Entscheidungsspielraum, um eine Angemessenheit der Besoldung zu definieren, sagte der Vorsitzende Richter Udo Schneider. Streitentscheidend in dem Verfahren seien der systeminterne Vergleich der Besoldungsgruppen und das Mindestabstandsgebot zur Grundsicherung. 

Am Mindestabstandsgebot rüttelt es

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Gesetzgeber verpflichtet, sicherzustellen, dass ein verheirateter Beamter mit zwei Kindern in der untersten Besoldungsgruppe (zum Beispiel Justizwachtmeister) monatlich mindestens 15 Prozent mehr zur Verfügung hat als eine vergleichbare Familie, die Grundsicherung bezieht. 

"Wenn das nicht der Fall ist, rüttelt es schon am ganzen Gebälk", sagte Schneider. Das hätte auch Auswirkungen auf das Besoldungsgefüge insgesamt - also auch für Lehrer, Polizisten und Feuerwehrleute im Beamtenverhältnis.

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Wenigstens für 2024 sei festzuhalten, dass das Grundsicherungsniveau erheblich angehoben worden sei, sagte Schneider. Eine Familie mit zwei Kindern habe im vergangenen Jahr rund 44.000 Euro an Grundsicherung erhalten. Die unterste Besoldungsgruppe habe 2024 unter diesem Niveau gelegen. Damit allein sei die Verfassungswidrigkeit aber noch nicht belegt, sagte Schneider. Allerdings sei das Abstandsgebot ein tragendes Gebot der Besoldung.

Letztes Wort hat möglicherweise Karlsruhe

Die Meininger Richter untersuchten unter anderem auch die Besoldung der Richter im Vergleich zur Entwicklung der Tarife im öffentlichen Dienst, der Nominallöhne und zum Anstieg der Verbraucherpreise. Sollte das Gericht die Besoldung der Richter in verfassungswidriger Weise als zu niedrig erachten, wollen sie eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe erbitten. Andernfalls würde das Verwaltungsgericht die Klagen abweisen.

dpa