Thüringen darf Extremisten von juristischer Ausbildung ausschließen
Der Freistaat Thüringen darf Bewerber, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen, vom juristischen Vorbereitungsdienst ausschließen. Das Vorgehen ist mit der Landesverfassung vereinbar, wie der Verfassungsgerichtshof in Weimar am Mittwoch entschied. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag war gegen die entsprechende Regelung vor Gericht gezogen.