Schweiz Eine Frau will ein Kind von ihrem Mann. Er zeigt sie an. Jetzt hat das Gericht entschieden

Eine Frau hält die Hand eines Babys, das in einer Wiege liegt (Symbolbild)
Eine Frau aus der Schweiz wollte unbedingt ein Kind und drohte ihrem Mann mit dem Ehe-Aus. Der betrachtete das als Nötigung. (Symbolbild) 
© Westend61 / Imago Images
"Mach mir ein Kind oder das war es mit unserer Ehe." Diesen Satz hat eine Frau aus der Schweiz zu ihrem Mann gesagt. Der erstattete Anzeige wegen Nötigung. Der Entscheid des Zürcher Obergerichts ist bereits rechtskräftig. Jetzt wurde er veröffentlicht. 

Es muss schon länger nicht mehr alles rund gelaufen sein in dieser Beziehung. 2019 war der Mann aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Ein knappes Jahr später soll ihm seine Ehefrau gesagt haben, sie werde erst wieder mit ihm zusammenwohnen, wenn er ihr ein Kind mache. Die Schweizer Nachrichtenagentur sda berichtete über den Fall, den mehrere Schweizer Medien aufgriffen.

"Mach mir ein Kind oder das war es mit unserer Ehe" – dieser Satz der Ehefrau aus dem Kanton Zürich war bei ihrem Mann gar nicht gut angekommen. Er zeigte sie wegen Nötigung an. Die Staatsanwaltschaft habe darin jedoch keine strafbare Handlung gesehen und eine Einstellungsverfügung erlassen, heißt es in den Medienberichten weiter. 

Schweiz: Der Mann verliert vor Gericht

Für den Mann war die Sache damit aber noch nicht erledigt. Er ging weiter ans Zürcher Obergericht. Jedoch ohne Erfolg. "Es ist nicht unerlaubt, von seinem Ehepartner ein Kind zu wollen und ansonsten die Beziehung zu diesem wieder aufzulösen", wird aus dem Urteil zitiert.

Dabei spiele es keine Rolle, ob die Frau etwa "aus physischen oder psychischen Gründen nicht in der Lage ist, schwanger zu werden", oder umgekehrt der Mann "aufgrund der Situation momentan psychisch ausserstande ist, mit ihr ein Kind zu zeugen". Der Entscheid, der jetzt öffentlich wurde, ist bereits rechtskräftig. Welchen Einfluss der Rechtsstreit auf die angeschlagene Ehe des Paares hatte, sei nicht bekannt. 

Kinderwunsch und Eheschließung in der katholischen Kirche

Kinderwunsch und Ehe-Aus sind auch immer wieder mal Thema in der katholischen Kirche. Bei Ehen, die in der katholischen Kirche geschlossen werden, kann ein mangelnder Kinderwunsch Argument für eine Annullierung der Ehe werden. "Eine Ehe kann für nichtig erklärt werden, wenn ein Partner, Kinder willentlich ausgeschlossen hat", heißt es dazu beispielsweise auf den Seiten des Bistums Chur in der Schweiz. Der Ausschluss von Nachkommenschaft gilt in der katholischen Kirche als Ehewillensmängel. Dazu gehört unter anderem auch, wenn ein Partner die Verpflichtung zur ehelichen Treue ablehnt. Laut Bistum Trier sind Ehewillensmängel die häufigsten Gründe, weswegen eine Ehe kirchlich annulliert wird. 

Dem "Deutschlandfunk" sagte ein Priester aus Hildesheim zum fehlenden Kinderwunsch: "Die Kirche geht davon aus, dass eine Ehe wesentlich darauf ausgerichtet ist, Kinder zu zeugen und zu erziehen. Wenn das willentlich ausgeschlossen wird, dass man Kinder haben will, dann wäre das ein Grund, aus dem die Ehe ungültig zu Stande käme."

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