Menschenrechtsgericht

Artikel zu: Menschenrechtsgericht

Aysel Tugluk (rechts) im Jahr 2011

Menschenrechtsgericht verurteilt Türkei wegen Untersuchungshaft für Kurdin

Wegen der zwei Jahre andauernden Untersuchungshaft für eine kurdische Politikerin hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Türkei zu Schadensersatz in Höhe von 16.000 Euro verurteilt. Die U-Haft für die heute 60 Jahre alte Aysel Tugluk habe ihr Recht auf Freiheit und Meinungsfreiheit verletzt, urteilten die Straßburger Richter am Dienstag. 
Europäisches Menschenrechtsgericht

Menschenrechtsgericht verurteilt Frankreich wegen Sexualstrafrecht

Das Europäische Menschenrechtsgericht hat Frankreich am Donnerstag verurteilt, weil es ein mutmaßliches Vergewaltigungsopfer nicht ausreichend geschützt hatte. Die französische Justiz sei nicht ausreichend gewappnet, "um gegen sexuelle Akte ohne Zustimmung vorzugehen", urteilten die Straßburger Richter.
Zerstörung nach Putschversuch in der Türkei 2016

Menschenrechtsgericht verurteilt Türkei wegen unfairer Gerichtsprozesse

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat die Türkei verurteilt, weil die türkische Justiz 239 Menschen wegen der Nutzung einer Messenger-App als Mitglieder einer verbotenen Gruppe eingestuft hatte. Den Betroffenen sei das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren verweigert worden, urteilten die Straßburger Richter am Dienstag.
Zerstörung nach Putschversuch in der Türkei 2016

Menschenrechtsgericht urteilt zu Putschversuch in der Türkei

Das Europäische Menschenrechtsgericht in Straßburg urteilt am Dienstag im Fall von 239 Menschen, die in der Türkei wegen der Nutzung einer Messenger-App als Mitglieder einer verbotenen Gruppe verurteilt worden waren. Die türkische Justiz hatte nach einem Putschversuch 2016 zahlreiche Nutzer des verschlüsselten Nachrichtendienstes ByLock verurteilt, weil sie dessen Nutzung als Beleg für eine Zugehörigkeit zur sogenannten Gülen-Bewegung gewertet hatten. 
Semenya Caster

Nur Teilerfolg für Caster Semenya: Menschenrechtsgericht erkennt Diskriminierung nicht an

Sie hat ungewöhnlich viele männliche Hormone und darf deswegen bei manchen Wettkämpfen nicht antreten: Die südafrikanische Läuferin Caster Semenya ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte damit gescheitert, dies als Diskriminierung anerkennen zu lassen. Die Straßburger Richter erkannten in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hingegen an, dass bei ihrem Kampf gegen die sogenannte Testosteronregel Semenyas Recht auf ein faires Gerichtsverfahren verletzt worden sei.