Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Homo-Ehe ist kein Grundrecht
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein Grundrecht auf Anerkennung von Homo-Ehen verneint. Das in Artikel 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf Eheschließung verpflichte die Unterzeichnerstaaten nicht, Ehen zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren gesetzlich anzuerkennen, entschieden die Straßburger Richter am Donnerstag.