Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Artikel zu: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Frankreichs Nationalversammlung

Frankreich will "Ehepflicht" abschaffen

In Frankreich ist Sex in der Ehe künftig ausdrücklich optional. "Die Lebensgemeinschaft begründet für die Ehegatten keinerlei Verpflichtung, sexuelle Beziehungen zu haben", so steht es in einem Gesetzentwurf, über den am Mittwoch die Nationalversammlung abstimmen sollte. "Es ist wichtig, dass es alle wissen: Es gibt keine Ehepflicht, auch unter Eheleuten darf es Geschlechtsverkehr nur mit beiderseitiger Zustimmung geben", sagte die Anwältin Delphine Zoughebi. 
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Aserbaidschan wegen Strafverfolgung einer Journalistin verurteilt

Wegen der strafrechtlichen Verfolgung einer einheimischen Investigativ-Journalistin hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof Aserbaidschan verurteilt. Die Straßburger Richter befanden am Dienstag, dass Aserbaidschan gegen mehrere Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen habe, insbesondere gegen die Meinungsfreiheit und das Recht auf ein faires Verfahren.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Menschenrechtsgericht verurteilt Russland wegen Unterdrückung von Nawalny-Organisationen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen der Unterdrückung von Organisationen im Umfeld des 2024 verstorbenen Oppositionellen Alexej Nawalny verurteilt. Der von Russland angeführte Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismus sei nur ein Vorwand gewesen, um unabhängige politische Strukturen auszuschalten, urteilten die Straßburger Richter am Dienstag. Seit 2019 hatten russische Behörden bei oppositionelle Organisationen im großen Stil Durchsuchungen angeordnet und Vermögen konfisziert. Die von Nawalny gegründete Anti-Korruptionsstiftung wurde als "extremistisch" und "terroristisch" eingestuft.
Proteste gegen das verschärfte Abtreibungsgesetz

Menschenrechtsgericht verurteilt Polen zu Entschädigung wegen Abtreibungsgesetz

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Polen zu einer Entschädigungszahlung an eine Frau verurteilt, die wegen der unsicheren Rechtslage in Polen im Ausland abtreiben musste. Die Verzögerung bei einer Änderung des Abtreibungsrechts habe eine "Situation anhaltender Unsicherheit" verursacht, die einen Eingriff in das Privat- und Familienleben gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellte, urteilte das in Straßburg ansässige Gericht am Donnerstag.