13.300 Euro Entschädigung muss die Türkei an den deutschen Journalisten Deniz Yücel zahlen. Grund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), dass das Land wegen der Inhaftierung Yücels verurteilt hat. Das Vorgehen der Türkei habe seine Menschenrechte auf Freiheit und Sicherheit sowie auf freie Meinungsäußerung verletzt, heißt es in der Entscheidung. Die ist jedoch noch nicht rechtskräftig – die Prozessparteien können es innerhalb von drei Monaten anfechten.
Yücel sagt, er sei gefoltert worden
Der "Welt"-Korrespondent war von Februar 2017 bis Februar 2018 ohne Anklageschrift im Hochsicherheitsgefängnis Silivri westlich von Istanbul inhaftiert. Die Vorwürfe gegen ihn bezogen sich unter anderem auf ein Interview mit einem Anführer der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Erst nach langem politischen Tauziehen zwischen Ankara und Berlin kam Yücel nach einem Jahr in Untersuchungshaft frei, er verließ daraufhin sofort die Türkei und kehrte nach Deutschland zurück.
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Im Juli 2020 wurde der Journalist dann in Abwesenheit wegen Terrorpropaganda für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK zu rund zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Das Verfahren befindet sich in Revision.
Nach eigenen Angaben sei Yücel während seiner Haft zufolge gefoltert worden. In seiner Aussage berichtete er von Schlägen, Tritten, Erniedrigungen und Drohungen durch Vollzugsbeamte in seinen ersten Tagen im Hochsicherheitsgefängnis Silivri bei Istanbul.
Anfang 2021 berichtete der stern, dass es Indizien gibt, wonach die Freilassung des Journalisten durch Gegenleistungen beschleunigt wurde. Recherchen zufolge lieferte eine Rheinmetall-Tochter kurz nach Yücels Entlassung Schutzsysteme an einen türkischen Panzerbauer. Die damalige Bundesregierung hatte abgestritten, dass es einen solchen Deal gegeben habe.