Großbritannien Kein "X" im Pass: Oberster Gerichtshof lehnt neutrales Geschlecht ab

Christie Elan-Cane möchte nicht als als "männlich" oder "weiblich" eingestuft werden
Christie Elan-Cane kämpft seit 25 Jahren dafür, dass im Pass auch das Geschlecht "X" als eine dritte Möglichkeit vermerkt werden kann. 
© Dominic Lipinski / Picture Alliance
Christie Elan-Cane will nicht als "männlich" oder "weiblich" gelten und fordert das Geschlecht "X" als Möglichkeit im Pass. Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens hat die Beschwerde jetzt allerdings abgewiesen. 

Christie Elan-Cane muss eine Niederlage einstecken, will aber keineswegs aufgeben. Elan-Cane wollte das Eintragen des neutralen Geschlechts in den Pass erreichen, hatte im März 2020 allerdings ein entsprechendes Verfahren gegen die britische Regierung verloren. Am Mittwoch hat der Oberste Gerichtshof Großbritanniens die Beschwerde ebenfalls abgewiesen. 

Elan-Cane kämpft seit 25 Jahren dafür, dass im Pass auch das Geschlecht "X" als eine dritte Möglichkeit vermerkt werden kann. In Deutschland können intersexuelle Menschen seit 2018 "divers" als Personenstand eintragen lassen.

Nachdem Christie Elan-Cane als Mädchen geboren worden war, hatte sie sich einer Brust- und einer Gebärmutteroperation unterzogen. Elan-Cane vertritt die Ansicht, dass keine eindeutige Geschlechtsfestlegung möglich sei und argumentiert, dass das britische Verfahren mit dem Zwang zum Eintrag als "männlich" oder "weiblich" im Pass dem Recht auf Privatsphäre zuwider läuft, wie es in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert ist.

Doch den Einspruch wies der Oberste Gerichtshof Großbritanniens nun "einstimmig" zurück, wie Gerichtspräsident Robert Reed mitteilte. Zur Begründung führte das Gericht an, es gebe keine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), nach der auch andere Kategorien als weiblich und männlich anerkannt werden müssten. Auch verpflichte der EGMR die Behörden nicht dazu, Pässe ohne Angaben der Geschlechtszugehörigkeit auszufertigen.

Elan-Cane will vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Elan-Cane teilte daraufhin im Online-Dienst Twitter mit, die Entscheidung der Londoner Richter sei nicht gerecht. Die Sache werde nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen.

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Nach Angaben der Organisation Employers Network for Equality and Inclusion, die ihren Sitz in London hat, gibt es mindestens zwölf Länder, in denen "X" oder "divers" im Pass vermerkt werden kann, darunter neben Deutschland auch die USA, Kanada, Argentinien, Indien und Pakistan.

AFP
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