Dass eine Mutter in Russland ihre Kinder wegen ihrer Geschlechtstransition nicht mehr sehen durfte, verstößt dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zufolge gegen ihre Rechte. Die russische Entscheidung habe auf der Geschlechtsidentität der Frau basiert und sei somit eindeutig tendenziös gewesen, hieß es in einer Mitteilung des Straßburger Gerichtshofs. Die besondere Lage der Familie sei nicht berücksichtigt worden. Zudem sollte einem Elternteil nur im Extremfall das Kontaktrecht entzogen werden.
Verstoß gegen Achtung des Familienlebens
Die ehemalige Partnerin der Frau hatte die russischen Behörden informiert. Gemeinsam hatten sie zwei Kinder bekommen und sich einige Jahre später getrennt. Nach der Geschlechtstransition lehnte die ehemalige Partnerin die Besuche der Frau bei den Kindern als schädlich ab. Ein russisches Gericht gab ihrem Ersuchen statt, die elterlichen Rechte der anderen Mutter wurden eingeschränkt. Der Straßburger Gerichtshof sah hierin einen Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Familienlebens sowie das Diskriminierungsverbot. Russland muss der Frau nun 9800 Euro Entschädigung zahlen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich die von der Europäischen Union unabhängigen Organe für den Schutz der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten ein.