Urteil gefallen Klimaklage gegen 32 Staaten abgewiesen – nur Aktivisten aus der Schweiz erfolgreich

Die Klimaseniorinnen haben die Schweiz wegen mangelndem Klimaschutz verklagt
Die Klimaseniorinnen Schweiz stehen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anlässlich der öffentlichen Anhörung 
© Jean-Christophe Bott / Keystone / DPA
Schweizer Klimaschützerinnen erringen einen Sieg vor dem Gerichtshof für Menschenrechte - die Entscheidung könnte wegweisend sein. Zwei weitere Klimaklagen haben jedoch keinen Erfolg.

Klimaschützer haben mit einer ersten Klage für schärfere Maßnahmen gegen den Klimawandel vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Erfolg gehabt. Der mangelnde Klimaschutz der Schweiz habe die klagenden Seniorinnen in ihren Menschenrechten verletzt, entschieden die Richter am Dienstag. Die Frauen seien in ihrem Recht auf Privat- und Familienleben und in ihrem Recht auf ein faires Verfahren berührt worden. Das Urteil könnte ein Präzedenzfall für weitere Klimaklagen sein. Zwei weitere Klimaklagen aus Portugal und Frankreich jedoch blieben vor dem Gericht in Straßburg erfolglos.

Das Urteil an sich bindet erst einmal nur die Schweiz, hat aber große Signalwirkung. Denn: Der EGMR mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat und ist für die Einhaltung der Menschenrechtskonvention zuständig. Zum Europarat zählen die EU-Staaten, aber auch andere große Länder wie die Türkei oder Großbritannien. Das Urteil könnte nun also ein Präzedenzfall für weitere Klimaklagen nicht nur vor dem EGMR, sondern vor unzähligen nationalen Gerichten werden.

Der Fall der Klimaseniorinnen war die erste Klimaklage überhaupt, die vor der Großen Kammer des EGMR angehört wurde. Der Zusammenschluss der Schweizer Rentnerinnen wurde initiiert und unterstützt von Greenpeace. Die Seniorinnen argumentierten, dass sie durch ihr Alter besonders durch den Klimawandel gefährdet sind, beispielsweise wegen extremer Hitzewellen. Der Verein hat nach Angaben von Greenpeace über 2500 Mitglieder in der ganzen Schweiz mit einem Durchschnittsalter von 73 Jahren.  

Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden. Denn der EGMR hat sich zwar zuvor schon mit Umweltemissionen – wie Lärm oder Luftverschmutzung – auseinandergesetzt, aber noch nie mit den CO2-Emissionen eines Landes. Zur Urteilsverkündung reisten mehrere Hundert Menschen an, auch die schwedische Klimaaktivistin Greta Thunberg.

Klimaklagen aus Portugal und der Schweiz abgewiesen

Am gleichen Tag wurden auch zwei weitere Urteile im Zusammenhang mit Klimaschutz gesprochen: Ein französischer Ex-Bürgermeister meint, Frankreich habe keine ausreichenden Maßnahmen zur Verhinderung des Klimawandels ergriffen. Die jungen Kläger aus Portugal werfen 32 europäischen Staaten – darunter auch Deutschland – vor, die Klimakrise verschärft und damit die Zukunft ihrer Generation gefährdet zu haben. Anlass für ihre Klagen waren die verheerenden Waldbrände von 2017 in ihrem Heimatland. Wenn sie Recht bekommen, könnte der EGMR die Regierungen der EU-Mitgliedsländer und der mitangeklagten Staaten Norwegen, Russland, Türkei, Schweiz und Großbritannien auffordern, strengere Klimaziele zu beschließen und einzuhalten.

Beide Klagen wurden jedoch abgewiesen. Dem französischen Politiker fehle die sogenannte Opfereigenschaft, also dass er besonders betroffen sei, so die Richter. Die Jugendlichen hätten sich unter anderem zuerst in Portugal durch die Instanzen klagen müssen, bevor sie den Gerichtshof in Straßburg anrufen. 

Sofia Oliveira, eine der jugendlichen Klägerinnen, sagte nach dem Urteil, dass sie natürlich enttäuscht sei, aber der Sieg der Klimaseniorinnen ein Sieg für sie alle bedeute.

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AFP · DPA
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