Häusliche Gewalt Ein Mann trennt seiner Frau beide Hände ab – jetzt muss Russland eine Entschädigung zahlen

Russland: Ein Mann mit einer Axt (Symbolbild)
Mit einer Axt hat ein Mann in Russland einer Frau beide Hände abgehackt (Symbolbild) 
© Evgeniy Porokhin / Picture Alliance
Als sich eine Frau in Russland von ihrem Mann scheiden will, wird er gewalttätig. Sie geht zur Polizei, doch die rät ihr, die Anzeige zurückzuziehen. Kurz darauf hackt der Mann seiner Frau beide Hände ab. Nun muss Russland eine Entschädigung zahlen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat Russland zu einer Entschädigung verurteilt (Az. 55974/16 und andere). Das Land muss einer Frau, der von ihrem Mann beide Hände abgehackt wurden, mehr als 350.000 Euro zahlen. Das Gericht machte einen Verstoß gegen das Verbot von Diskriminierung geltend. 

Russland habe es versäumt, Gesetze zu erlassen, die häusliche Gewalt effektiv bekämpften, hieß es. Außerdem hätten die Behörden keine ausreichenden Ermittlungen bezüglich der von der Frau erlittenen Gewalt angestellt. Wegen dieses mangelnden Schutzes vor häuslicher Gewalt seien Frauen in Russland in einer Situation der De-facto-Diskriminierung.

Solange Russland die geforderten Gesetze nicht erlasse, werde das Gericht Beschwerden wie die der Frau beschleunigt bearbeiten, hieß es. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Prozessparteien können es innerhalb von drei Monaten anfechten.

Der Mann entführte die Frau, fesselte sie und hackte ihr die Hände ab

Die Beschwerdeführerin hatte ihren Partner laut Gericht 2012 geheiratet. Als sie fünf Jahre später die Scheidung wollte, wurde er demnach gewalttätig und verfolgte sie. Sie suchte Schutz bei ihrer Mutter und erstattete Anzeige bei der Polizei. Der Beamte riet ihr jedoch, die Anzeige zurückzuziehen, da das Verhalten des Mannes nur "ein Zeichen seiner Liebe" sei.

Kurz darauf entführte der Mann die Frau, fesselte sie und hackte ihr die Hände mit einer Axt ab. Er wurde zu 14 Jahren Haft verurteilt. Die Frau versuchte, gegen den Polizeibeamten wegen beruflicher Nachlässigkeit juristisch vorzugehen, scheiterte jedoch. Auch drei weiteren Frauen sprach das Gericht am Dienstag wegen häuslicher Gewalt Entschädigungszahlungen zu.

DPA
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