Der nonbinäre Mensch hatte sich zwar einer Hormonbehandlung unterzogen, um den Testosteronspiegel zu senken und mehrere ästhetische Eingriffe vornehmen lassen. Eine Operation, die auch eine Sterilisierung umfasst hätte, lehnte er aber aus Sorge vor medizinischen Komplikationen ab.
Die tschechischen Behörden hätten das Menschenrecht auf die Achtung des Privatlebens verletzt, urteilten die Richter nun. Diese wäre ihm nur gewährt worden, wenn zugleich das Recht auf Unversehrtheit - durch die Operation - eingeschränkt worden sei.
Das Gericht verwies darauf, dass Tschechien bereits eine Gesetzesreform mit Blick auf Geschlechterwechsel in Gang gesetzt habe. Künftig werde es demnach nicht mehr nötig sein, dafür eine geschlechtsangleichende Operation nachzuweisen.