1. Mit dem Arzt reden
Der erste Ansprechpartner für Eltern ist der Hausarzt oder der Kinder- und Jugendarzt. An ihn wenden sich auch Jugendliche und junge Erwachsene, die eine Therapie machen wollen.
2. Fettleibigkeit feststellen
Der Arzt stellt fest, ob das Kind, bzw. der Jugendliche, fettleibig ist. Bei Erwachsenen spricht man von Fettleibigkeit, wenn der Body-Mass-Index über 30 liegt. Bei Kindern und Jugendlichen ist es komplizierter: Bei ihnen wird der Body-Mass-Index zusätzlich zu Alter und Geschlecht in Beziehung gesetzt (siehe Tabellen unten). Von Fettleibigkeit (Adipositas) spricht man, wenn 97 Prozent der Gleichaltrigen und Gleichgroßen weniger wiegen. Sind 90 Prozent der vergleichbaren Kinder leichter, ist das Kind übergewichtig.
3. Antrag stellen
Der Arzt formuliert einen medizinisch begründeten Antrag auf eine stationäre Therapie. Fettleibigkeit allein ist kein ausreichender Grund für eine stationäre Reha! Die Kosten werden übernommen, wenn Folge-Erkrankungen wie Bluthochdruck, Diabetes oder psychische Probleme bereits auftreten oder zu erwarten sind. Hier muss der Arzt darauf achten, dass die richtige Begründung eingetragen wird. Bei dem Antrag kann auch eine Wunschklinik genannt werden. Der ausgefüllte Antrag wird dann bei der zuständigen Rentenversicherung oder Krankenkasse eingereicht.
4. Gegebenenfalls Widerspruch einlegen
Wenn der Antrag abgelehnt wird, kann man Widerspruch einzulegen. Dasselbe gilt, wenn der Versicherungsträger dem Antrag zwar zustimmt, aber eine andere Klinik zuweist als die gewünschte. In diesem Fall sollte man auf § 9 SGB IX hinweisen, der dem Versicherten ein Wunsch- und Wahlrecht zubilligt.