Die Rolle der Justiz im Dritten Reich zu beleuchten, ist auch 80 Jahre nach dem Untergang des Nationalsozialismus keine leichte Aufgabe. Einerseits kamen nach der Besatzung durch die Alliierten zahllose NS-Richter alsbald wieder in Amt und Würden, Bemühungen um historische Aufarbeitung wurde dadurch zweifelsfrei erschwert. Andererseits hielt Hitler oberflächlich betrachtet an der bestehenden Gesetzgebung fest, unterwanderte sie aber durch neue Gesetze und Erlasse. Der nun wiederholte ARTE-Film von Jean-Marie Barrère und Marie-Pierre Camus (ARTE F, 2023) versucht in gedrängter Form und anhand von Einzelschicksalen von Tätern und Opfern eine Aufarbeitung.
Es ist ein Mosaik aus von den Nazis herbeigeführten Einschnitten, zeitgeschichtlichen Wendepunkten, aber auch Porträts von heute weitgehend unbekannten Persönlichkeiten. Dass dabei Widerstand leistenden Juristen wie dem Rechtsanwalt und mutigen Hitler-Gegner Hans Litten (holte Hitler bereits 1931 vor Gericht!) oder der Kölner Rechtsreferendarin und Widerständlerin Elisabeth Gloeden eigens Plätze eingeräumt werden, macht Sinn, weil sie jenseits der Nazistrategien wirkliche Schicksale näherbringt. Dass die Geschichte des Nürnberger Scharfrichters Johann Reichhart, der 3.000 Todesurteile zu vollstrecken hatte, in diesem Zusammenhang aufscheint, ist allerdings fragwürdig, auch wenn er unter anderem für die Vollstreckung der Todesurteile der Geschwister Scholl zuständig war. Interessant hingegen die geschickt eingestreute Bilderbuchkarriere des NS-Juristen und Gestapochefs Werner Best.
Ansonsten ist es erstaunlich, dass es eben doch immer wieder neue Bilder und Aspekte der NS-Zeit geben kann, die sie, wenn schon nicht belegen, aber doch kommentieren können. Wie Juristen von den Universitäten geholt und zu nationalsozialistischen Gefolgsleuten umerzogen wurden, wie Gewissen gegen Kameradschaft und Gemeinschaft eingetauscht wurden, geht auch heute noch unter die Haut.
Die NS-Justiz: Recht des Unrechts – Di. 05.05. – ARTE: 20.15 Uhr