Knapp elf Monate nach einem Raubüberfall auf Musikproduzent Dieter Bohlen (53) sind die beiden Täter (18 und 19) aus Recklinghausen am Mittwoch zu jeweils drei Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Die Angeklagten hatten gestanden, Bohlen im Dezember 2006 in dessen Villa in Tötensen (Kreis Harburg) überfallen und ausgeraubt zu haben. Bei der Tat waren auch Bohlens Freundin Carina (23), der Gärtner (66) und die Haushälterin (43) mit dem Tode bedroht und gefesselt worden. Die Beute belief sich laut Urteil auf mindestens 30.000 Euro.
Richter Gerald Sacher sprach von einer besonders schweren und hoch kriminellen Tat. "Die Angeklagten haben ihre Opfer in Todesangst versetzt", hieß es in der Urteilsbegründung. Sie hätten gedroht, alle "abzuknallen". Auch Dieter Bohlen leide noch heute unter den Folgen des Raubüberfalls. "Er fühlt sich in seinem Haus nicht mehr wohl und nicht mehr sicher", sagte Sacher, Vorsitzender der auswärtigen Strafkammer des Bochumer Landgerichts.
Wie viel Geld am 11. Dezember 2006 geraubt wurde, blieb im Prozess umstritten. Während die Angeklagten von 30.000 Euro sprachen, hatte Dieter Bohlen seinen Verlust auf 60.000 Euro beziffert. Die Richter sahen sich am Ende des 5. Verhandlungstages nicht in der Lage, in diesem Punkt sichere Feststellungen zu treffen. "Es waren aber mindestens 30.000 Euro", sagte Richter Gerald Sacher in der Urteilsbegründung.
Inspiration aus dem Fernsehen
Mit dem geraubten Geld hatten sich die Angeklagten nach eigenen Angaben ein schönes Leben gemacht. Sie besuchten Restaurants, kauften sich neue Handys und schicke Kleidung. Der 18-Jährige war zum Prozessauftakt ausgerechnet in der Lederjacke erschienen, die er sich von seinem Beuteanteil gekauft hatte.
Auf die Idee, Dieter Bohlen zu überfallen, waren die beiden Freunde nach einer Fernsehsendung über Superreiche und anschließende Internet-Recherchen gekommen. Vor der Tat hatten sie sich eine Schreckschusspistole, Sturmhauben und Handschuhe gekauft. Obwohl Bohlens Villa in Tötensen videoüberwacht war, konnten die Täter später nicht ermittelt werden. Erst als sich ein anonymer Informant bei der Polizei meldete, konnten die beiden Recklinghäuser festgenommen werden. Wer der Tippgeber war, wurde im Prozess nicht bekannt. Die Ermittler hatten dem Informanten Vertraulichkeit zugesichert.
Die Urteile lauten auf schwere räuberische Erpressung. Mit den Schuldsprüchen blieben die Richter ein Jahr unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten Jugendstrafen von unter drei Jahren gefordert.