Fall Kachelmann "Vielleicht kommt es nie zu einer Anklage"

Im Fall Kachelmann ist sich die Staatsanwaltschaft derzeit nicht sicher, ob sie tatsächlich Anklage gegen den TV-Wetterexperten erheben wird. Schnittverletzungen am Hals des angeblichen Opfers wollte ein Sprecher nicht kommentieren.

Die Staatsanwaltschaft geht noch nicht fest davon aus, dass sie Anklage gegen den ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann erhebt. Der Sprecher der Justizbehörde, Andreas Grossmann, sagte am Montag: "Nach unserer Einschätzung besteht weiter dringender Tatverdacht und Fluchtgefahr." Kachelmann war am 20. März wegen Vergewaltigungsvorwürfen einer Frau aus Schwetzingen festgenommen worden und sitzt seither in U-Haft.

Ob es zum Prozess kommen werde, sei offen. "Vielleicht kommt es nie zu einer Anklage", sagte Grossmann. Deshalb sei auch die Dauer der Untersuchungshaft nicht absehbar. Ein neuer Haftprüfungstermin sei bisher nicht von Kachelmanns Anwalt beantragt worden. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Focus" beschuldigt die angebliche Ex-Freundin Kachelmann, sie vergewaltigt, dabei ein Messer an die Kehle gesetzt und sie damit verletzt zu haben.

Dem Bericht zufolge dokumentierten die Rechtsmediziner Schnittverletzungen am Hals. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft wollte dies weder bestätigen noch dementieren. "Zu Einzelheiten der Tatausführung äußern wir uns nicht", sagte Grossmann. Kachelmann, der Schweizer Staatsbürger ist, hat seine Unschuld beteuert. Seine Anwälte bezeichneten die Vorwürfe der Frau als frei erfunden.

Kachelmann drohen mindestens fünf Jahre Haft

Sollten sich die Beschuldigungen des angeblichen Opfers als richtig herausstellen, dürfte das für Jörg Kachelmann weitreichende Folgen haben. Mindestens fünf Jahre Haft drohen einem Vergewaltiger nach Paragraph 177 des Strafgesetzbuches, wenn er bei der Tat eine Waffe verwendet.

Am Wochenende war bekannt geworden, dass Kachelmanns Anwalt die Bundespolizei verklagen will. Dem "Spiegel" sagte der Strafverteidiger Reinhard Birkenstock, er werde gegen die Ermittler vorgehen, weil sie rechtswidrig den Namen seines Mandanten preisgegeben hätten.

AP
AP/AFP

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