Körperverletzung und Beleidigung Urteil gegen Jérôme Boateng aufgehoben: Eine Chance für ihn – und gleichzeitig ein Risiko

Jérôme Boateng
Jérôme Boateng 2022 vor Gericht in München
© Christof STACHE / AFP
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat das Urteil gegen Jérôme Boateng aufgehoben. Ein Erfolg für den Profi-Fußballer? Das wird sich erst noch zeigen. 

Bereits das dritte Gericht hat ein Urteil gefällt im Zuge des Verfahrens gegen Fußball-Weltmeister Jérôme Boateng. Im vergangenen Jahr war der Sportler vom Landgericht München I wegen Angriffen auf seine Ex-Freundin in einem Karibik-Urlaub in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro verurteilt worden – insgesamt 1,2 Millionen Euro. 

Jérôme Boateng: Was die Urteilsaufhebung bedeutet

Boateng und seine Anwälte gingen in Revision – die Staatsanwaltschaft allerdings auch. Beiden Revisionen gab das Bayerische Oberste Landesgericht nun statt. Boatengs Anwalt Leonard Walischewski argumentierte, sein Mandant sei "in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt" worden. "Das Verfahren war erschütternd unfair", sagte er. "Der Angeklagte Boateng war schon endgültig verurteilt, bevor das Berufungsverfahren überhaupt begonnen hatte", so Walischewski. 

Die Staatsanwaltschaft hatte aus anderen Gründen Revision eingelegt. Sie wollte eine höhere Strafe für Boateng anstreben. Indem beiden Revisionen stattgegeben wurde, geht das Verfahren zurück an das Landgericht München I. Dort wird der Prozess neu aufgerollt. 

Ein Teilerfolg

Die Urteilsaufhebung ist für Boateng nur bedingt ein Erfolg. Zwar wurde seiner Revision stattgegeben, der der Staatsanwaltschaft aber auch. Nun wird der Prozess erneut aufgerollt. Zum wiederholten Male muss sich Boateng zu den Vorwürfen äußern, seiner Ex-Freundin gegenüber gewalttätig gewesen zu sein. "Es ist erneut eine Tatsacheninstanz. Das heißt: Alle Zeugen werden vernommen, Beweise neu bewertet, die Karten also neu gemischt. Der Ausgang ist offen", erklärt der Rechtsanwalt für Strafrecht, Dr. Alexander Stevens, dem stern.

"Es kann für Boateng in einem Freispruch enden, jedoch kann es sich für ihn auch verschlimmern. Zwar sieht das Strafgesetzbuch ein Verbot der Verschlechterung nach Berufung oder Revision vor, aber nicht, wenn auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegt. Wäre also nur Boateng in Revision gegangen, dürfte das neue Urteil nicht schlechter für ihn ausfallen. Da aber beide Seiten Berufung eingereicht haben, kann es auch deutlich schlimmer werden", so Dr. Stevens im Gespräch. Eine Chance mit Risiko für den Profisportler.

Quelle: mit Material der DPA 

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