Missbrauchsvorwürfe
Anwalt von Michael Jackson verrät seinen „größten Fehler“ im Prozess

Michael Jackson läuft unter einem Regenschirm und lächelt in die Kamera
Michael Jackson wurden unter anderem vier Fälle von sexuellen Handlungen an einem Minderjährigen zur Last gelegt
© zz/NPX/STAR MAX/IPx / Picture Alliance

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Michael Jackson wurde 2005 von den Vorwürfen des Kindesmissbrauchs freigesprochen. Trotzdem gibt es einen Umstand im Prozess gegen den Popstar, den sein Anwalt bis heute bereut.

20 Jahre ist es her, dass Michael Jackson wegen des Vorwurfs des Kindesmissbrauchs vor Gericht erscheinen musste. Der verstorbene Superstar soll sich mehrfach an dem damals 13-jährigen Jungen Gavin Arvizo vergangen haben. Insgesamt erhob die Staatsanwaltschaft zehn Anklagepunkte. Zwar wurde der „King of Pop“ schlussendlich freigesprochen, dennoch ist sein damaliger Anwalt Mark Geragos unzufrieden mit dem Verlauf des Prozesses.

Keine Kameras im Gerichtssaal bei Michael Jackson

Auf der CrimeCon 2026 in Las Vegas, der weltweit größten Wochenend-Veranstaltung rund um das Thema True Crime, hat der Jurist am Samstag auch über das Verfahren gegen den Sänger gesprochen. Über seinen Vortrag berichtete unter anderem das „People“-Magazin. Der Anwalt vertrat in den 2000er-Jahren nicht nur den Popstar, sondern auch den mittlerweile verurteilten Mörder Scott Peterson. In beiden Fällen bedauert der Verteidiger dasselbe: „Es gab keine Kameras im Gerichtssaal.“

Anwalt Mark Geragos spricht in mehrere Mikorfone
Mark Geragos vertrat neben Michael Jackson auch andere Prominente, etwa Chris Brown und Sängerin Kesha
© Catherine Nance / Imago Images

Im Vorfeld hatte er sich vehement gegen die Zulassung von Foto- und Videoaufnahmen gewehrt. Eine Tatsache, die Geragos heute bereut. Dies sei sein „größter Fehler“ in den beiden Verfahren gewesen. „Denn die Öffentlichkeit erhielt ihre Informationen nur aus zweiter Hand“, erläuterte der Jurist. So sei der Eindruck entstanden, die Angeklagten hätten keinerlei Emotionen gezeigt. Diese öffentliche Meinung habe möglicherweise auch die Jury beeinflusst, so Geragos. „Wenn die Geschworenen nicht von der Außenwelt abgeschirmt sind, ist das nur schwer zu überwinden.“

Im Falle von Michael Jackson plädierte die Jury trotzdem auf dessen Unschuld. Nach rund vier Monaten Prozessdauer berieten die Geschworenen sieben Tage lang, bevor sie das Urteil fällten. Am 13. Juni 2005 sprachen sie Jackson in allen zehn Anklagepunkten frei. Scott Peterson hingegen wurde des Mordes an seiner Frau und dem gemeinsamen ungeborenen Kind für schuldig befunden.

Seine Frau verschwand am 24. Dezember 2002 aus ihrem Haus in Modesto, Kalifornien. Ihre sterblichen Überreste wurden im April 2003 in der Bucht von San Francisco entdeckt, Peterson wurde kurz darauf verhaftet. Der heute 53-Jährige wurde zum Tode verurteilt, später wurde daraus eine lebenslange Haftstrafe. Sein Anwalt glaubt bis heute an die Unschuld seines einstigen Mandanten.

Geragos sagte auf der CrimeCon, dass ihn die Verurteilung von Peterson bis heute verfolge. „Was mir wirklich den Schlaf raubt, ist, wenn ich glaube, einen unschuldigen Mandanten zu verteidigen“, so der Jurist laut dem „People“-Magazin. Petersons Anträge auf Aufhebung seiner Verurteilung wurden wiederholt abgelehnt, zuletzt im Mai dieses Jahres. Inzwischen hat sich das „Los Angeles Innocence Project“ des Falls angenommen. Die juristische Organisation in Kalifornien hat sich zum Ziel gesetzt, zu Unrecht verurteilte Personen aus der Haft zu befreien.

lhi

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