Entscheidung der EU
Ausnahme für Spaniens Ausnahmeregelung mit den Rumänen
Offiziell gilt die Arbeiterfreizügigkeit für Rumänen erst ab 2014. Spanien gewährte es ihnen aber schon vor zwei Jahren. Angesichts der massiven Probleme mit der eigenen Schuldenlast und der hohen Jugendarbeitslosigkeit haben die Spanier ihr Versprechen jetzt zurückgezogen.