Die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die wegen der Flut in Schwierigkeiten geraten sind, soll vorrübergehend ausgesetzt werden.
Video Flutkatastrophe: Unternehmen sollen keine Insolvenz anmelden müssen

Unternehmen, die wegen der verheerenden Flut im Juli in Schieflage geraten sind, sollen bis Ende Oktober keinen Insolvenzantrag stellen müssen. Das Kabinett billigte dazu am Mittwoch eine sogenannte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen, wie das zuständige Justizministerium in Berlin mitteilte. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte diesen Schritt bei seinem Besuch am Dienstag in den Hochwassergebieten angekündigt. In der Corona-Krise war die Insolvenzantragspflicht ebenfalls ausgesetzt worden, um damit Firmen zu helfen. "Durch den Starkregen und das Hochwasser sind auch Unternehmen unverschuldet in finanzielle Not geraten, die an sich tragfähige und erfolgreiche Geschäftsmodelle haben", erklärte Justizministerin Christine Lambrecht . Diesen seien bereits Hilfen in Aussicht gestellt worden. Es müsse aber verhindert werden, dass Unternehmen nur deshalb zum Insolvenzgericht gehen müssen, weil Unterstützungsleistungen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen." "Und um diesen Unternehmen vor Ort zu helfen, haben wir beschlossen, dass die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt werden soll. Damit Unternehmen, die durch diese Situation, durch diese Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe und dieses Starkregens, in diese Schwierigkeiten, diese wirtschaftlichen Schwierigkeiten gekommen sind, keine Insolvenz anmelden müssen. Es ist allerdings Voraussetzung, dass die Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung des Unternehmens darauf beruht." Die Insolvenzantragspflicht solle deswegen für betroffene Betriebe rückwirkend ab dem 10. Juli bis Ende Oktober 2021 ausgesetzt werden. Der Bundestag muss die Änderungen aber noch beschließen. Insidern zufolge wird dafür eine Sondersitzung erwogen, womöglich schon in der nächsten Woche, damit Firmen schnell Klarheit haben.