Im Fall des wegen Sexualstraftaten verurteilten US-Rappers Sean "Diddy" Combs (55) hält der zuständige Richter an dem Urteil fest. Einen Antrag darauf, das Urteil fallenzulassen oder einen neuen Prozess anzusetzen, lehnte Richter Arun Subramanian ab, wie aus entsprechenden Gerichtsdokumenten hervorgeht. Die Verurteilung in Zusammenhang mit Prostitution sei von dem entsprechenden Gesetz nicht gedeckt, hatte die Verteidigung dokumentiert. Richter Subramanian widersprach.
Damit kann das Strafmaß gegen Combs wie ursprünglich geplant am Freitag verkündet werden. Während die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von elf Jahren und drei Monaten anvisiert hatte, forderte die Verteidigung des Rappers eine Höchststrafe von 14 Monaten. Diese hätte Combs, der im New Yorker Stadtteil Brooklyn einsitzt, bereits größtenteils verbüßt.
Schwere Vorwürfe - aber nur teilweise schuldig gesprochen
Combs war vor etwa einem Jahr wegen Vorwürfen von Sexualstraftaten in New York festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, über Jahre hinweg Frauen missbraucht, bedroht und genötigt zu haben, seine sexuellen Wünsche zu erfüllen.
In einem aufsehenerregenden Prozess sprachen Geschworene ihn Anfang Juli teilweise schuldig. Sie befanden den 55-Jährigen aber nur im Zusammenhang mit Prostitution schuldig - dem am wenigsten schwerwiegenden Anklagepunkt. Zu den Anklagepunkten der Verschwörung zur organisierten Kriminalität und des Menschenhandels entschieden die Geschworenen auf unschuldig. Wäre der Rapper in allen Punkten für schuldig befunden worden, hätte ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe gedroht.